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Metin Hakverdi
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Frage von Birger Z. •

Frage an Metin Hakverdi von Birger Z. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hakverdi,
ich lebe in Ihrem Wahlkreis und habe Sie als meinen Volksvertreter gewählt. Leider muss ich feststellen, dass die SPD in Sachen Wirtschaftspolitik auf das Niveau von Schwarz-Gelb gefallen ist. Das CETA-Handelsabkommen mit Kanada sieht weitreichende Investorenschutzmöglichkeiten vor, die die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger ablehnt! Trotzdem hat Gabriel laut einem veröffentlichten internen Bericht, nichts daran auszusetzen (anders als öffentlich kundgetan). Desweiteren soll keine Abstimmung im Bundestag über das Handelsabkommen stattfinden. Dies ist für mich ein unhaltbarer undemokratischer Zustand. Wie stehen Sie zu dieser Position, darf das CETA Investorenschutzklauseln enthalten, die Schiedsgerichte ermöglichen und damit eine Paralleljustiz ermöglichen?

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Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Freihandelsabkommen CETA.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat für die Bundesregierung bereits grundsätzlich deutlich gemacht, dass spezielle Vorschriften zum Investitionsschutz und Investor¬Staat-Schiedsverfahren in Freihandelsabkommen zwischen Staaten mit entwickeltem Rechtssystem nicht erforderlich sind und nicht eingeführt werden sollten. Deswegen sind Schiedsgerichte auch meiner Meinung nach überflüssig. Die Bundesregierung hat diese Auffassung im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu CETA gegenüber der EU-Kommission und in den Ratsgremien wiederholt vorgetragen und deutlich gemacht, hierfür auch weiterhin einzutreten.

Ungeachtet dieser Auffassung, dass spezielle Regelungen zum Investitionsschutz grundsätzlich nicht erforderlich sind, kommt ein nun vorgestelltes Gutachten zum Investorenschutz (mehr Infos unter http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=655700.html ) speziell bei CETA zu dem Schluss, dass die darin vorgesehenen Investorenschutzbestimmungen den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht stärker einschränken, als es durch die bestehenden Vorschriften des deutschen Rechts der Fall ist. Demnach bleibe der durch CETA gewährte völkerrechtliche Schutz kanadischer Investitionen in einigen Punkten deutlich hinter dem deutschen Verfassungs- und Unionsrecht zurück. Das heißt, dass Investoren in Deutschland nicht erfolgreich gegen die dem Allgemeinwohl dienenden Gesetze klagen können. Im Hinblick auf den Marktzugang scheide die Anrufung eines Schiedsgerichts sogar aus. Das Gutachten kommt somit zu dem Schluss: Der gesetzgeberische Handlungsspielraum zum Schutz öffentlicher Interessen wie nationale Sicherheit, Umwelt, öffentliche Gesundheit bleibe gewahrt.

Ihre Aussage, dass es zu keiner Abstimmung über das Abkommen im Bundestag kommt, kann ich nicht bestätigen. Bei CETA handelt es sich nach der Rechtsauffassung aller Mitgliedsstaaten um ein sogenanntes "gemischtes Abkommen". Dieses setzt die Ratifikation durch die EU wie auch durch die 28 Mitgliedstaaten voraus. In Deutschland werden letztendlich Bundestag und Bundesrat über das Abkommen zu entscheiden haben.

Mit freundlichen Grüßen

Metin Hakverdi

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