
[...] Ihre Frage nach einer Ausnahme von den Quarantäne-Bestimmungen bei der Wiedereinreise nach Bayern, [...]
Melanie Huml
[...] Ihre Frage nach einer Ausnahme von den Quarantäne-Bestimmungen bei der Wiedereinreise nach Bayern, [...]
(...) Ein wichtiger Baustein wird dabei sicherlich die richtige Balance aus Regionalisierung und Globalisierung sein. (...)
(...) Ich kann verstehen, dass die Frage der Kinderbetreuung im Erkrankungsfall für berufstätige Eltern derzeit eine besondere Herausforderung darstellt. (...)
(...) Die Klärung solcher zivilrechtlicher Ansprüche unterliegt jedoch nicht der öffentlich-rechtlichen Aufsicht über die LBS Bayern. (...)
(...) Gastronomische Betriebe dürfen daher ab 22. Juni bis 23 Uhr geöffnet haben und bis zu 50 Personen drinnen gemeinsam feiern (..)
(...) natürlich auch für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Insoweit haben hier Abgeordnete keinerlei Privilegien. (...)