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Melanie Huml
CSU
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Frage von Doris J. •

Frage an Melanie Huml von Doris J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Huml,

„Der Bayerische Landtag hat festgelegt, dass nach den Pfingstferien eine Maskenpflicht im "Maximilianeum" gilt. Das geht aus einer Erklärung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hervor. Darin heißt es, dass ab Montag (15. Juli 2020) alle Mitarbeiter und Besucher einen Mundschutz tragen müssen. Allen Abgeordneten des Landtags wird "dringend" empfohlen dies zu tun, eine Verpflichtung besteht allerdings nicht. Den Abgeordneten selbst könne nicht vorgeschrieben werden, ihr Mandat nur mit Maske ausüben zu dürfen, betonte Aigner.“

Frau Huml, wieso sind die Abgeordneten des Bay. Landtags von der Maskenpflicht ausgenommen?
Wieso kann Abgeordneten nicht vorgeschrieben werden das Mandat nur mit Maske auszuführen? Vom Souverän (Volk) wird es unter Androhung eines Bußgeldes in Höhe von 150 € sehr wohl eingefordert.
Wozu diese Privilegien?
Auf welcher rechtlichen/ medizinischen Grundlage haben Sie diese Entscheidung getroffen?
Vielen Dank im voraus für Ihre aufrichtige Antwort.

Es grüßt D. J.

https://www.infranken.de/ueberregional/politik/bayern-maskenpflicht-im-landtag-afd-weigert-sich;art89930,5011928

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-252/

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Jauch-Keil,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Sie fragen nach, warum Abgeordnete des Bayerischen Landtags nicht von der für das Gebäude des Bayerischen Landtags, das Maximilianeum, geltenden Maskenpflicht erfasst sind und das Tragen von Masken den Abgeordneten lediglich empfohlen werde. Sie weisen darauf hin, dass Bürger hingegen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht mit der Verhängung von Bußgeldern zu rechnen hätten.

Ich darf deshalb auch im Hinblick auf diese von Ihnen angeprangerte vermeintliche Ungleichbehandlung klar betonen, dass die bestehenden, durch Verordnungen des Staates zum Wohle und zum Schutz der Gesundheit der Menschen in unserem Lande auferlegten Verpflichtungen zur Maskenpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates gelten, natürlich auch für die Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Insoweit haben hier Abgeordnete keinerlei Privilegien. Sie müssen bei Verstößen wie alle Bürger mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Von diesen für Alle geltenden Regeln unabhängig und auch nicht extra durch staatliche Verordnungen geregelt ist die Frage, wie z.B. Behörden und letztlich auch der Bayerische Landtag in ihren Räumen sicherstellen, dass den allgemeinen Erfordernissen des Infektionsschutzes in dieser Pandemie Rechnung getragen wird.

Der Landtag als eigenständiges Organ hat als „Hausherr“ für sein Dienstgebäude umfangreiche Regelungen getroffen und in großem Umfang Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter, Besucher und die Abgeordneten ergriffen. Dass dabei der Landtag den Abgeordneten nicht eine Maskenpflicht im Gebäude auferlegt, sondern nur eine dringende Empfehlung zum Tragen von geeigneter Mund-Nasen-Bedeckung ausspricht, liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Landtags. Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen hierzu direkt an das Landtagsamt wenden. Eine Presseinformation des Landtags zur Maskenpflicht im Bayerischen Landtag finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/maskenpflicht-im-bayerischen-landtag-nach-den-pfingstferien/

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

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