Wie ist Ihre Meinung bezüglich Tierschutznovelle insbesondere Verankerung des Amtes des Bundesbeauftragten für Tierschutz im Tierschutzgesetz?
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind stets offen für wissenschaftlich fundierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes, welche die Interessen der betroffenen Akteure berücksichtigen. Den aktuellen Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes lehnen wir jedoch ab.
Während einige inhaltliche Punkte, wie z.B. die Bekämpfung des illegalen Tierhandels, zu begrüßen sind, ist die geplante Reform in weiten Teilen praxisfern und bürokratisch. Wir kritisieren beispielsweise die Regelungen zur Qualzucht und nicht-kurativen Eingriffen, da sie zu Rechtsunsicherheiten, erhöhter Bürokratie und letztlich sogar zu mehr Tierleid führen könnten. Grundsätzlich gilt: Wir brauchen EU-weite einheitliche Standards und keine nationalen Alleingänge.
Die Schaffung einer Tierschutzbeauftragten ist aus meiner Sicht Schaufensterpolitik. Die Aufgaben der Beauftragten werden von dem bereits vorhandenen Personal abgedeckt.