Wann werden endlich die Ungerechtigkeiten aus dem von SPD, Grünen und CDU/CSU beschlossenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz ausgeräumt?
Sehr geehrte Frau Bernstein,
ich habe vor ca. 30 Jahren über meinen damaligen Arbeitgeber eine Kapital bildende Lebensversicherung abgeschlossen und aus meinem Nettogehalt finanziert.
Nach der Auszahlung muss ich nun erneut Krankenkassenbeiträge zahlen und zwar auch die Arbeitgeberanteile, die Pflegekasse, die es damals nicht gab und auch den speziellen Kassenanteil, den es damals auch nicht gab. Dieses Gesetz (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) wurde 2004 rückwirkend in Kraft gesetzt. Wann wird diese Ungerechtigkeit rückwirkend geheilt?
Wann kommt endlich Bewegung in diese schon lange offene sozial Frage? Die Allianz hat eine Verzinsung von 4,7 % errechnet und ich "darf" jetzt knapp 20 % über 10 Jahre verteilt an die Krankenkasse abführen. Hätte ich das nur geahnt, hätte ich Aktien gekauft oder einfach nur gut gelebt anstatt zu "sparen"!
Freundliche Grüße
Ronald Senser
Sehr geehrter Herr Senser,
das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde 2004 in Kraft gesetzt, weil es Anfang der 2000er Jahre Milliardendefizite in der GKV gab. Deshalb wurden ein einheitlich voller Beitragssatz auf Versorgungsbezüge für alle Versicherten und eine Beitragspflicht bei Kapitalauszahlungen von Versorgungsbezügen eingeführt.
Jetzt haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) als Koalition einen Kompromiss geschlossen. Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig ist aber auch: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig.
Wir haben unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von (seit dem 1. Januar 2021) 164,50 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.
Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar. Ich verstehe, dass Sie damit nicht zufrieden sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.
Aufgrund massiver Einnahmeausfälle und für die Generationengerechtigkeit können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Melanie Bernstein