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Melanie Bernstein
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Frage von R. S. •

Frage an Melanie Bernstein von R. S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Bernstein,

als meine Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Plön möchte ich gerne Ihre Position zum Gesetzentwurf zur Änderung der Parteienfinanzierung erfragen und bitte um eine entsprechende Begründung dieser.
Meiner Auffassung nach ist eine Anpassung der Parteienfinanzierung nicht erforderlich, wir unterstützen die wichtige Arbeit der Parteien bereits mit einem erheblichem Aufkommen aus Steuermitteln - und dieser wird bereits basiernd auf der allgemeinen Entwicklung der Preise angepasst - eine zusätzliche Erhöhung empfinde ich als "Griff in meine Tasche" denn diese Mittel müssen wir als Steuerzahler aufbringen.
Sollte die CDU mehr Mittel benötigen für Ihre Arbeit sind als aller erstes die Mitglieder in die Pflicht zu nehmen, über die Gewinnung neuer Mitglieder oder die Erhöhung der Beiträge.

Mit freundlichen Grüßen,
R. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Heute wurde das jährliche Gesamtvolumen der staatlichen Mittel, das allen Parteien (je nach Wahlergebnissen, Spenden, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Einnahmen) ausgezahlt werden darf derzeit 165 auf 190 Millionen Euro („absolute Obergrenze“) angehoben. Wegen dieser absoluten Obergrenze mussten für das Anspruchsjahr 2017 bereits Ansprüche für alle Parteien in Höhe von rund 27 Millionen Euro gekürzt werden.

Ich teile die Begründung für die Anhebung der teilstaatlichen Parteienfinanzierung: Denn die Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung der Parteien haben sich durch die Digitalisierung, den Schutz von IT-Infrastrukturen, Herausforderungen von Fake News, neue innerparteiliche Partizipationsformen oder höhere Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen deutlich verändert. Deswegen habe ich heute auch für diese Anhebung gestimmt.

Das „Hauruck-Verfahren“, mit dem dies im Bundestag beschlossen wurde, entspricht jedoch weder den parlamentarischen Gepflogenheiten noch war es notwendig. Man hätte diese Änderung in einem normalen parlamentarischen Verfahren – mit der dafür vorgesehenen Beratungszeit –beschließen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Melanie Bernstein

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