Frage an Melanie Bernstein von Knut H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sie lehnen eine Obergrenze von Flüchtlingen ab weil das Grundgesetz sie nicht hergibt.
Das Grundgesetz §16a (2) ( https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html) gibt aber her Menschen die aus sicheren Herkunftländer einreisen in diese zurückzuschicken. Wie stehen Sie dazu?
Halten Sie eine Kontrolle deutscher Grenzen angesichts der Tatsache, dass 60-80% der Asylsuchenden keine Papiere vorlegen ( http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/80-Prozent-der-Fluechtlinge-kommen-ohne-Pass-nach-Deutschland-id38036332.html ) + ( http://www.zeit.de/2017/12/asylbewerber-deutschland-ausweisdokumente-fluechtlinge ) und die Kontrolle der EU-Aussengrenzen nicht vollständig funktioniert nicht für zwingend?
Sehr geehrter Herr Heinzel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als CDU stehen wir zum Asylrecht, wie es in Artikel 16 Grundgesetz definiert ist. Asylverfahren müssen sowohl sorgfältig als auch zügig durchgeführt werden, damit Asylsuchende rasch Gewissheit bekommen, ob sie eine Lebens- und Bleibeperspektive in unserem Land haben oder nicht. Dazu zählt auch, dass wir Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern schnell und konsequent zurückführen.
Nötig ist mehr als früher, auf europäischer Ebene einen entschlossenen Kampf gegen die Fluchtursachen und eine spürbare Begrenzung der Zuwanderung mit einer Integration der Schutzbedürftigen bei uns zu kombinieren. Wir müssen denen, die vor Krieg und Gräueltaten fliehen, helfen. Wir müssen auch dafür sorgen, dass in den Krisenregionen wieder Zusammenleben möglich ist und auch die wirtschaftlichen Grundlagen dafür bestehen, dass dort ein menschenwürdiges Leben geführt werden kann. Wir müssen aber auch Grenzen setzen, überwachen und auch entscheiden und wissen, wer zu uns kommt.
Dazu brauchen wir einen Mix aus europäischenund nationalen Maßnahmen. Ich meine - in den letzten beiden Jahren wurde hier auch schon viel erreicht: Die Grenzschutzagentur FRONTEX wurde deutlich verstärkt und ihr Umbau zu einer echten europäischen Grenz- und Küstenwache eingeleitet. Die Schließung der Balkanroute hat die Politik des Durchwinkens wirksam beendet. Ebenso gut und wichtig war es, dass die EU mit der Türkei eine Einigung erreicht hat mit dem Inhalt: Wir – die 28 Mitgliedsstaaten – wollen gemeinsam und zusammen mit der Türkei die EU-Außengrenze besser schützen, Schleusern das Handwerk legen und das Flüchtlingsmanagement verbessern. Denn es muss Schluss damit sein, dass das Besteigen eines Bootes im Mittelmehr schon die Aufnahme als Flüchtling in Mitteleuropa bedeutet. Die EU hat auch eine Reihe von Abkommen mit vor allem afrikanischen Herkunftsländern geschlossen und wird dort künftig noch mehr Entwicklungshilfe leisten – um den Menschen in ihrer Heimat Chancen und Perspektiven zu eröffnen. Wir müssen aber noch mehr tun, um in Zukunft auf EU-Ebene auch ohne Drittländer wie die Türkei auf Flüchtlingskrisen reagieren zu können.
Auch auf nationaler Ebene haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass wir die große Zahl an Flüchtlingen auch versorgen und entweder aufnehmen oder wieder zurückführen können. Mittelfristig brauchen wir aber ein einheitliches europäisches Asylrecht mit einem fairen Verteilmechanismus.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt verdeutlichen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Melanie Bernstein