Wird der Entwurf des Tierschutzgesetzes das im Herbst verabschiedet werden soll noch einmal überarbeitet?
Sehr geehrte Frau Heil
Der Entwurf des Tierschutzgesetzes ist unwürdig und bedeutet immer noch viel Leid. Ich bitte Sie sich für die Tiere stark zu machen:
Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU
Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich
Mit freundlichen Grüßen
Isabell R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt. Als nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Dies gilt es abzuwarten. Im parlamentarischen Verfahren kann es dann noch zu Änderungen im Gesetzentwurf kommen.
Aus Sicht der CDU/CSU hat Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze der Welt. Tierschutzthemen müssen wir noch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren. Die Standards unserer Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte, Heimtierhandel oder der illegale Welpenhandel lassen sich nur gemeinschaftlich in der EU wirksam regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil