Wieso wurden die jährlichen Kosten für Intelligente Messsyteme (smartmeter) exorbitant erhöht? Die gesetzten Preisobergrenzen erscheinen willkürlich
Wir haben 2023 eine 15,17 kWp PV Anlage installiert. Noch 2024 kostete das intelligente Messystem, dass der Netzbetreiber zur Abrechnung verwendet uns 50 Euro im Jahr.
Mit dem neuen "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur
Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" werden uns zukünftig 110 Euro/a berechnet, also mehr als das doppelte.
Kritikpunkte:
a) Das EEG sollte für 20 Jahre Planungssicherheit für die Investition liefern. Mit dieser Änderung amortisiert sich die Investition plötzlich Jahre später
b) Die eingebauten iMSys Geräte sind immer gleich. Es ist also nicht nachzuvollziehen, warum jemand mit 7kWp andere Kosten zahlen soll als jemand mit 15,1 oder 25,1 kWP?
c) Die großhandelspreise für die Smartmeter, die die Energieversorger zahlen, liegen unter 10 Euro. Wieso werden dem Hausbesitzer jährliche Kosten berechnet, die in keiner Relation dazu stehen?
Vielen Dank.
![Mechthild Heil Portrait von Mechthild Heil](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/foto9.jpg?itok=c3bthsNr)
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
„Die Bemessung der Preisobergrenze für die Steuerungseinrichtung nach § 30 Absatz 2 Nummer 2 in Höhe von insgesamt 100 Euro brutto jährlich baut auf der gutachterlichen Kostenanalyse eines fiktiven grundzuständigen Messstellenbetreibers und den entsprechenden Modellierungen auf, welche im Auftrag des BMWK in dem Gutachten „Voruntersuchung zu den Analysen und Berichten des BMWK nach § 48 MsbG“ durchgeführt wurden. Sie berücksichtigt Prämissen für die wesentlichen Kostenbestandteile, insbesondere Installations- und Hardwarekosten sowie IT- und Prozesskosten. Angesichts der Tatsache, dass derzeit noch keine mit dem Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen vergleichbare Datengrundlage über tatsächliche Kosten bei den verpflichteten Unternehmen für den Steuerungsrollout vorliegen, wurden die Beträge mit gutachterlicher Unterstützung und unter Einbeziehung von Branchenexperten konservativ unter Berücksichtigung eines Sicherheitspuffers abgeschätzt. Es wurden dabei auch Annahmen zu Inflation als auch Kostendegression durch Skalen- und Lerneffekte zugrunde gelegt. Die angesetzten jährlichen Kosten liegen überdies deutlich unter den laufenden Kosten alternativer Fernwirktechnik, welche nach den gegenwärtigen Preisblättern der Verteilernetzbetreiber regelmäßig im mittleren dreistelligen Bereich liegen. Im Ergebnis ist somit davon auszugehen, dass die angesetzte Preisobergrenze jedenfalls für den Zeitraum bis zu der erforderlichen Überprüfung mit der nächsten Kosten-Nutzen-Analyse nach § 48 Absatz 1 Nummer 3 die wirtschaftliche Vertretbarkeit sowohl für die grundzuständigen Messstellenbetreiber als auch für die Anschlussnehmer gewährleistet. Absatz 3 enthält angepasste Kostenregelungen zum optionalen Rollout von intelligenten Messsystemen. Der BMWK-Digitalisierungsbericht hat ergeben, dass die bisher geltenden Preisobergrenzen deutlich unterhalb der Grenzkosten selbst der effizientesten grundzuständigen Messstellenbetreiber in der gutachterlichen Kostenanalyse liegen. Wären Messstellenbetreiber verpflichtet, zu diesen Preisobergrenzen auf Kundenbestellung intelligente Messsysteme zu installieren, würde dies folglich zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen, die auch anderweitig nicht refinanziert werden könnten, und trotz vorhandenen Nutzens die Besteller nicht an den Kosten beteiligen. Der neu gefasste Absatz 3 sorgt daher für eine wirtschaftlich tragfähige Anpassung dieser Preisobergrenzen.“ (https://dserver.bundestag.de/btd/20/142/2014235.pdf)
Wir haben als CDU/CSU-Fraktion die Ampel sowohl beim Osterpaket als auch beim Solarpaket vor einer Überlastung der Netze, besonders durch kleinere, nicht steuerbare PV-Anlagen, sowie vor einer Explosion der EEG-Kosten gewarnt. Leider hat es die Ampel nicht umgesetzt und nun sollen kurzfristig eine Vielzahl von Änderungen in dieser Situation helfen. Im Gesamtpaket mit den anderen Energiegesetzen haben wir zugestimmt, weil relevante Schritte hin auf zielgerichtetere Anreize gegangen worden sind, die der weiteren Einspeisung in die Stromspitzen entgegenwirkt. Gleiches gilt für den weiteren Role-Out von Smart Meters. Bislang war dieser Ausbau zu schwerfällig, so dass bei unvermindert hohen Sicherheitsanforderungen (des BSI) zugleich ein beschleunigter Ausbau gelingen muss. Weitere Maßnahmen zur Steuerung der Stromspitzen sind umzusetzen, dann aber als unser Gesamtentwurf in der neuen LP. Erwähnenswert ist, dass in der Anhörung unisono alle Sachverständigen sich für die Umsetzung ausgesprochen haben, beispielsweise auch der von uns benannte SV der Bayernwerke.
Der Bundesrat muss dem Gesetzespaket noch zustimmen, damit es 2025 in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil