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Mechthild Heil
CDU
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Frage von Christina S. •

Was tun Sie für die Rechte der Tiere?

Sehr geehrte Frau Heil, was tun Sie, damit bei dem neuen Tierschutzgesetz die Quälerei der Tiere endlich mal ein Ende hat? Die Anbindehaltung weist Ausnahmeklauseln auf und ist nicht konkret. Was ist mit den qualvollen Tiertransporten? Das Leid der Tiere, die keine Stimme haben, liegt in der Hand der Politik und in den Entscheidungen des neuen Tierschutzgesetz. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Christina S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Tierschutzgesetz. 

CDU und CSU setzen sich für die Verbesserung der Tierhaltung in ganz Europa ein. Dazu gehört, dass die Tiere sich möglichst frei bewegen können. In Deutschland ist noch unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung beispielsweise der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen worden. Sauen dürfen nach einer Übergangsfrist nur noch in Gruppen gehalten werden und lediglich nach dem Abferkeln zum Schutz der Jungtiere wenige Tage im Kastenstand bleiben.

Ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Kühen sehen wir nicht als notwendig an, da Anbindehaltung im Grunde genommen ein Auslaufmodell ist. Neue Milchviehställe werden immer als Laufställe gebaut. Das kurzzeitige Anbinden von Tieren zur Pflege oder Untersuchung stellt keine Anbindehaltung dar. 

Aktuell arbeitet das Europäische Parlament an einer Überarbeitung der Tiertransportverordnung. Unser Ziel ist, dass möglichst wenig und kurze Tiertransporte stattfinden. Wir arbeiten darauf hin, dass vor allem Fleisch statt lebender Tiere und Zuchtmaterial statt Zuchtvieh transportiert wird. Deshalb setzen sich CDU- und CSU-geführte Bundesländer beispielsweise für den Erhalt kleinerer, regionaler Schlachthöfe und die Erleichterung der mobilen Schlachtung ein. Gleichzeitig brauchen wir wirkungsvollere Verbesserungen beim Transport von Tieren. Das gilt in besonderer Weise für lange Fahrten in Nicht-EU-Länder, die vor allem Zuchtrinder betreffen. Sie müssen effektiv vor überlangen Transportzeiten, Kälte- und Hitzestress, Verletzungen und Leiden geschützt sein. Wir begrüßen, dass die EU-Kommission dazu nun einen Vorschlag vorgelegt hat, der bessere Transportbedingungen als auch effektivere, z. T. digitale Kontrollen und Fahrzeugortungen selbst in Drittstaaten vorsieht. 

In Deutschland verfügen wir bereits heute über eines der strengsten Tierschutzgesetze in der Europäischen Union. Aus diesem Grund sollten Änderungen mit Augenmaß erfolgen.

Die geplante Novellierung erscheint in der vorliegenden Form (Referentenentwurf) allerdings wenig zielführend und unverhältnismäßig, da er spürbare einseitige Nachteile nicht nur für die heimische Landwirtschaft, sondern auch für Wissenschaft und Forschung nach sich ziehen würde. 

Auch seitens der Bundesländer bestehen große Bedenken hinsichtlich der Verschärfungen bei der Tierhaltung. Der Bundesrat diese Bedenken in seiner Sitzung vom 5. Juli 2024 geäußert und in seiner Stellungnahme verdeutlicht: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0201-0300/256-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1.

Die zuständigen Fachkolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden im anstehenden parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf kritisch begleiten. Wir sind der Auffassung, dass die Weiterentwicklung des Tierschutzes nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Außenmaß und unter Einbeziehung des Berufsstandes erfolgen muss. Das hat die Ampel mit diesem bisherigen Entwurf versäumt.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil 

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