Frage von Lily R. • 09.02.2014
Frage an Mechthild Heil von Lily R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Heil,
in der katholischen Kirche, aber auch im Islam und anderen Religionen gibt es die Regel, dass Frauen keine Pfarrstelle oder im Islam eine entsprechende Position einnehmen dürfen.
Andererseits steht im Grundgesetz die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Artikel 3, die Religionsfreiheit im Artikel 4.
Somit müsste doch die Gleichberechtigung vor der Religionsfreiheit stehen.
Wie ist es zu erklären, dass den Religionen diese Praxis erlaubt ist?
Antwort ausstehend von Mechthild Heil CDU