Frage an Mechthild Heil von Christoph M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Heil
Ich habe im August 1975 eine Ausbildung bei der Deutschen Bundesbahn begonnen und bin seit 1981 Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst, jetziger Einsatzort 3S-Zentrale Köln Hbf. Nach der Laufbahnprüfung wurde ich sofort im Betriebsdienst/Wechseldienst eingesetzt, bis heute. Im Jahr 2015 habe ich 40jähriges Dienstjubiläum und bin dann 35 Jahre im Wechseldienst. Es soll im EU-Recht die Regelung geben, dass Arbeitnehmer im Wechseldienst nach einer Arbeitszeit von 35 Jahren ohne Abzüge in Pension gehen können. Über diese Regelung und die Umsetzung wüsste ich gerne mehr und bitte um Informationen zu dieser Frage.
Vielen Dank für ihre Bemühung und herzlichen Gruß
Christoph Manthey
Sehr geehrter Herr Manthey,
laut meinen Recherchen gibt es keine entsprechende EU-Regelung. Bitte lassen Sie meinem Büro Ihre Kontaktdaten zukommen ( mechthild.heil@bundestag.de ), dann werde ich Sie über eventuelle Planungen hierzu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Heil