
(...) Ich bin aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten skeptisch gegenüber dem Merkmal "Gefahr in Verzug". Dieses findet sich in vielen Bestimmungen wieder und besagt, dass in sogenannten Eilfällen ohne richterliche Entscheidung Eingriffsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, für die im Normalfall eben die Zustimmung eines unabhängigen Richters erforderlich ist. Dieser Gedankengang stammt aus einer Zeit, als die Telekommunikation noch nicht so weit fortgeschritten war wie heute und es daher häufiger als heutzutage nicht möglich war, schnell genug eine richterliche Entscheidung zu erwirken. (...)