Frage an Max Stadler von Thomas W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
ich muss immer wieder mit Erstaunen feststellen, dass die mittlerweile durch das Führverbot erfassten Einhandmesser weiterhin verkauft werden - und dies, ohne dass der Bürger darauf hingewiesen würde, dass hier ein Führverbot vorliegt.
Die Folge ist, dass jeder, der mit solch einem Messer (dass er wohl besitzen, aber eben nicht mit sich führen darf), bei einer zufälligen Kontrolle durch die Polizei eine Anzeige wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz erhält.
Dabei sind sich die große Mehrzahl der Betroffenen nicht einmal bewusst, dass sie eine Straftat begehen, da sie das Messer ja frei erwerben konnten.
Soweit die Betroffenen einwenden, sie hätten ein berechtigtes Interesse, wird dieser Einwand im Allgemeinen verworfen und es folgt eine Verurteilung.
Ist es wirklich im Sinne der Bundesregierung und war es wirklich Absicht des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren, dass etliche an sich unbescholtene Bürger nun kriminalisiert werden?
Wäre es nicht sinnvoller, wenn ein generelles Verbot dieser Einhandmesser erginge (also auch der Handel damit verboten würde?).
Ähnliches wie bei den Einhandmessern gilt im Übrigen auch für andere Verstöße gegen das Waffengesetz, z.B. beim Führen eines Pfeffersprays, bei dem das Prüfzeichen nicht angebracht ist. Auch derartige Pfeffersprays sind ohne weiteres im Handel erhältlich. Wer allerdings damit angetroffen wird, hat wieder mit einer Anzeige inklusive zugehöriger Verurteilung wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz zu rechnen.
Auch hier finde ich, dass ein generelles Verbot besser wäre, als den unbescholtenen Bürger zu kriminalisieren.
Sehr geehrter Herr Dr. Stadler, die von mir geschilderten Vorgänge sind durchaus keine Einzelfälle, sondern Gang und Gäbe.
Ich wäre für eine Klärung dieser Frage sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Waldenmeyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die interessanten Hinweise aus der Praxis. Diese bestärken mich in der Haltung, die von der FDP im Gesetzgebungsverfahren immer vertreten worden ist: bei den Regelungen zum Waffenrecht muß der Gesetzgeber sich stets fragen, ob die Bestimmungen wirklich zu mehr Sicherheit beitragen, oder ob unnötige Bürokratie aufgebaut und schlimmstenfalls eine unerwünschte Kriminalisierung von solchen Bürgern erzielt wird, die gar keine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen.
In der bald zu Ende gehenden Legislaturperiode rechne ich nicht mehr damit, dass die große Koalition noch Änderungen am Waffenrecht anpackt. Ich nehme daher Ihre Hinweise als Anregungen für ein - dann hoffentlich mit Regierungsbeteilugung der FDP - neues Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Periode. Zugleich darf ich Ihre mail an meinen Kollegen Hartfrid Wolff weiterleiten; er ist der Experte in der FDP-fraktion für die von Ihnen gestellten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Stadler, MdB