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Max Lucks
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Amy Z. •

Üben Sie Druck auf Marco Buschmann aus, damit das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann?

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Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Amy Z.,

herzlichen Dank für Ihre Frage!

Das Selbstbestimmungsgesetz ist mir ein Herzensanliegen, bereits im Koalitionsvertrag haben wir das Versprechen gegeben, queeres Leben in Deutschland besonders zu fördern. Daher ist es für uns von großer Wichtigkeit, das Selbstbestimmungsgesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, dafür üben wir Druck auf das BMJ und in diesem Zuge auch auf unseren Justizminister Marco Buschmann aus.    

In vielen Gesellschaften - auch in Deutschland - wurde geschlechtliche Vielfalt über Jahrhunderte ignoriert, pathologisiert und unterdrückt. Das Selbstbestimmungsgesetz ist insbesondere vor diesem Hintergrund ein Meilenstein, denn es beendet die Wirksamkeit des diskriminierenden Transsexuellengesetzes (TSG). Das Selbstbestimmungsgesetz bedeutet eine massive Stärkung der Grund- und Menschenrechte und die Anerkennung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen durch den Staat, ohne Fremdbestimmung, staatliche Diskriminierung und entwürdigende Verfahren. Darüber hinaus ermöglicht es eine freie Entfaltung der Persönlichkeit und achtet die Privatsphäre von Betroffenen.  

Weitere Information über das Selbstbestimmungsgesetz zum konkreten Inhalt und eine tiefergreifende Begründung für diese Gesetzesinitiative können Sie auf der Seite des BMFSFJ nachlesen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Aus grüner Perspektive sehen wir jedoch Nachbesserungsbedarf an einigen Stellen des Referent*innenentwurfs, etwa beim Abstammungsrecht, damit alle trans, inter-, und nichtbinären Eltern ihre elterlichen Rechte unkompliziert erhalten können sowie beim Offenbarungsverbot, in Form einer Konkretisierung, wie Absicht und Schaden eines Fremdoutings bemessen werden sollen.

Auch die 3-monatige Wartefrist nach einer Namens- und Personenstandsänderung sehen wir kritisch. Bereits die Änderung der notwendigen Unterlagen für eine Personenstandsänderung ist mit erheblichen Wartezeiten verbunden, außerdem verkennt die Wartefrist, dass eine Mehrheit der Betroffenen sich bereits weit im Vorfeld wohlüberlegt für eine Personenstandsänderung entschieden hat. Dazu sind auch junge Menschen in der Lage, weshalb wir die notwendige Zustimmung eines Sonderberechtigten für 14–17-Jährige trans-, inter- und nichtbinäre Jugendliche mit Sorge betrachten. Viele trans,- inter- und nichtbinäre Jugendliche stehen somit vor einer weiteren Hürde auf dem Weg, ihren Geschlechtseintrag zu ändern, da viele keinen Rückhalt aus ihren Familien bekommen.

Wir werden den Gesetzesentwurf und den weiteren Prozess weiterhin kritisch begleiten, sind uns dabei aber natürlich sehr bewusst, dass das Selbstbestimmungsgesetz so bald wie möglich in Kraft treten muss, denn für die Betroffenen zählt jeder Tag. Ich verspreche Ihnen, dass wir uns weiterhin für wahre Selbstbestimmung einsetzen. Ich trete entschlossen dafür ein, dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Max Lucks

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