(...) 3. Die Mitwirkungsrechte des Parlaments bleiben in jedem Fall unberührt. Ohne Genehmigung des Parlaments kein Geld. (...)
(...) der Rundfunkbeitrag-Staatsvertrag ist ein Vertrag der Bundesländer untereinander. Der Deutsche Bundestag, als dessen Mitglied Sie mich anschreiben, ist damit nicht befasst. (...)
(...) Die Debatte gestern hat eine große Einigkeit deutlich gemacht, dass nämlich die Beschneidung von Mädchen auf jeden Fall strafbar bleibt, und zwar in allen drei von der WHO beschriebenen Varianten. Ich kann bei der Beschneidung von Jungen religiöse Argumente ins Feld führen, vor allem in der jüdischen Tradition, wo diese einen "Grundbefehl" Gottes an die Gläubigen darstellt. (...)
(...) Der Kölner Fall hat dem behandelnden Arzt einen Verbotsirrtum bescheinigt, ihn aber freigesprochen. Deshalb hängt jetzt bei allen anderen Ärzten, die eine Beschneidung aus nicht medizinischen Gründen vornehmen, das Damoklesschwert der Strafbarkeit über ihnen. (...)
(...) Dies halte ich für sinnvoll. Der Urteilsspruch des Landgerichts Köln hat keine bundesweite Geltung, sondern ist auf den Gerichtsbezirk beschränkt; aber die Entscheidung hat bundesweit eine nicht unbeträchtliche Rechtsunsicherheit produziert. Es ist also kein Eingriff in die Judikative oder ein perfider Angriff auf die Gewaltenteilung, sondern der Gesetzentwurf soll Rechtssicherheit herstellen. (...)
(...) Die Bundesregierung rechnet insgesamt mit Erlösen von zehn Milliarden Euro aus dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen. Das ist viel Geld, gerade dann, wenn die Alternative ist, gar nichts zu bekommen. (...)