Frage an Matthias Zimmer von Anouschka P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Zimmer,
wie stehen Sie zu der kurzfirstig geplanten, gesetzlichen Regelung der religiösen Beschneidung?
Dieser Eingriff in die Arbeit der Judikative erscheint mir im höchsten Maße bedenklich und wird von vielen Bürgern und der Presse, völlig unabhängig von der Sache, als eine Krise der Gewaltenteilung empfunden.
Vielen Dank,
A. Peterberg
Sehr geehrte Frau Peterberg,
wir haben heute (am 19. Juli) als Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der "unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung (....) sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen (...) grundsätzlich zulässig ist."
Dies halte ich für sinnvoll. Der Urteilsspruch des Landgerichts Köln hat keine bundesweite Geltung, sondern ist auf den Gerichtsbezirk beschränkt; aber die Entscheidung hat bundesweit eine nicht unbeträchtliche Rechtsunsicherheit produziert. Es ist also kein Eingriff in die Judikative oder ein perfider Angriff auf die Gewaltenteilung, sondern der Gesetzentwurf soll Rechtssicherheit herstellen. Ich ahne aber, dass hinter Ihrer Frage etwas anderes steht -- das sollten Sie dann aber auch fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer MdB