Frage an Matthias Zimmer von Birgit O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,
bitte informieren Sie mich darüber, wann und auf welchem Weg die Protokollerklärung aller Bundesländer im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:
Zitat: „Die Länder weisen darauf hin, dass finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten haben, sofern sie nicht einen Befreiungsgrund geltend machen können.“
realisiert wird, da dies im Rundbeitragsstaatsvertrag ab 2013 nicht berücksichtigt wurde.
Dieser RBStV sieht Befreiungstatbestände lediglich aufgrund des Kennzeichens RF bzw. aus finanziellen Gründen vor. Die im Zitat so genannten finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderungen, die keinen Befreiungsgrund geltend machen können, sollen jedoch ab 2013 nicht einen ermäßigten Beitrag, sondern den vollen Satz zahlen.
Die Bestimmheit des Zitates (haben zu entrichten) ist nirgends wiederzufinden.
Ihre Antwort interessiert sicher viele der so genannten finanziell leistungsfähigen Menschen mit Behinderungen, die keinen Befreiungsgrund geltend machen können, aber Erklärungen eingehalten sehen wollen.
Besten Dank im Voraus für Ihre Beantwortung und
freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau Ostermeier,
der Rundfunkbeitrag-Staatsvertrag ist ein Vertrag der Bundesländer untereinander. Der Deutsche Bundestag, als dessen Mitglied Sie mich anschreiben, ist damit nicht befasst. Vielleicht können Sie Ihre Frage an die zuständige Ebene, also einen Landespolitiker, richten?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Zimmer