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Matthias Zimmer
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Frage von Anouschka P. •

Frage an Matthias Zimmer von Anouschka P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich weiß allerdings nicht welche "tatsächliche Frage" Sie hinter meiner Anfrage vermuten. Meine Aussage bezieht sich auf Presseartikel wie beispielsweise diesen Kommentar aus der FTD: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:bundestags-resolution-warum-karlsruhe-die-beschneidung-regeln-sollte/70065271.html

Es ist mir nicht Einsichtig warum durch die bundesweit nicht-bindende Entscheidung eines LG eine "Eil-Gesetzgebung" ausgelöst werden sollte. Dies erscheint mir als Eingriff in einen geordneten rechtsstaatlichen Vorgang, nämlich die Auslegenung vorhandener Gesetze durch die Judikative. Körperliche Unversehrheit, ärtzlicher Eingriff in diese und freie Religionsausübung sind ja alle bereits ausreichend geregelt.

Können Sie vielleicht nochmals auf diesen Punkt eingehen und nicht auf meine vermeintliche "hidden agenda"?

Vielen Dank,
A. Peterberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Peterberg,

der Kölner Richterspruch hat zu einer großen Rechtsunsicherheit geführt. Insbesondere bei den Ärzten, die sich nicht sicher sind, ob eine Beschneidung nun strafbar ist oder nicht. Der Kölner Fall hat dem behandelnden Arzt einen Verbotsirrtum bescheinigt, ihn aber freigesprochen. Deshalb hängt jetzt bei allen anderen Ärzten, die eine Beschneidung aus nicht medizinischen Gründen vornehmen, das Damoklesschwert der Strafbarkeit über ihnen.

Das Warten auf das Bundesverfassungsgericht hilft nicht. Wer sollte denn klagen? Von sich aus unternimmt das Bundesverfassungsgericht keine Überprüfung des Kölner Urteils. Der Arzt wird nicht klagen, er ist ja freigesprochen worden. Im Wege der Selbstanzeige könnte eine Klage erzwungen werden, aber das kann sehr lange dauern. Insofern scheint es sinnvoll, hier eine Klarstellung vorzunehmen und mit Blick auf Kindesrechte, Elternrechte, religiösen Gebräuchen und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit eine vernünftige Abwägung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer