
(...) Da die Veranstalter überdies nicht sich von den gewaltbereiten Demonstranten distanzieren wollten, hatte die Stadt keine andere Wahl als die Veranstaltungen zu verbieten. Es gibt kein grenzenloses Selbstverwirklichungsrecht in der Demonstrationsfreiheit. Das Demonstrationsrecht gefährdet haben die Veranstalter: durch ihr unverantwortliches Konzept und die stillschweigende Hinnahme eines Aufmarsches gewaltbereiter Chaoten. (...)