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Antwort von Matthias Zimmer
CDU
• 28.12.2012

(...) das Arbeitszeitgesetz sieht in der Tat eine Begrenzung der Arbeitszeit vor (§ 3), erlaubt aber auch Ausnahmen. Zweck des Gesetzes ist es, „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern“ (§ 1). (...)

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