(...) Nur so viel: Der Legitimitätsgrund der Tötung bin Ladens liegt meines Erachtens nicht im jus in bellum, sondern in der Prärogative der amerikanischen Exekutive; es war dezisionistischer Moment im Sinn von Carl Schmitt. (...) Die deutsche Bedenkenträgerei, die auch in Ihrer Anfrage zum Ausdruck kommt, finde ich eher befremdlich angesichts der Dimension dessen, was hier auf dem Spiel stand. (...)
(...) Selbstverständlich müssen Arbeitslose ihren Riester-Vertrag nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit kündigen. Die Höhe des Beitrages orientiert sich dann an der Höhe des Arbeitslosengeldes, beträgt jedoch mindestens 5 Euro im Monat (Sockelbetrag). (...)
(...) Nein, wir brauchen starke Parteien die es sich leisten können, auch einmal gegen den Strom zu schwimmen. Wir brauchen mehr Mitglieder in den Parteien, die sich auf der Basis eines festen Weltbildes für das Gemeinwohl einsetzen. (...)
(...) Die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung" (§ 125 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) sieht kurz gesagt vor, dass ein Arbeitsloser auch dann ungeachtet seiner gesundheitlichen Einschränkungen Arbeitslosengeld beanspruchen kann, wenn er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit keine versicherungspflichtige, mindestens 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung ausüben kann - unter der Bedingung, dass der zuständige Rentenversicherungsträger eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt hat. (...)
(...) Nein, ich bin kein begeisterter Atomenergiefan. Aber ich will einen Ausstieg, der unsere wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht über Gebühr einschränkt, die Sicherheitsstandards dynamisiert und eine wirkliche Brücke in die regenerativen Energien ist. (...)
(...) Ich glaube, wir haben insgesamt mit dem Hartz-IV-Paket einen guten Mittelweg gefunden zwischen der Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums, der Prävention von Arbeitslosigkeit durch das Bildungspaket und dem Gebot der Vernunft, dass Arbeitslose nicht besser gestellt sein dürfen als Menschen, die Vollzeit arbeiten. Entgegen den Behauptungen aus der Opposition bin ich auch der Überzeugung, dass wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau erfüllt haben, der neue Regelsatz also vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. (...)