
(...) Nur so viel: Der Legitimitätsgrund der Tötung bin Ladens liegt meines Erachtens nicht im jus in bellum, sondern in der Prärogative der amerikanischen Exekutive; es war dezisionistischer Moment im Sinn von Carl Schmitt. (...) Die deutsche Bedenkenträgerei, die auch in Ihrer Anfrage zum Ausdruck kommt, finde ich eher befremdlich angesichts der Dimension dessen, was hier auf dem Spiel stand. (...)