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Frage von Marco S. •

Frage an Matthias Zimmer von Marco S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Was sagen Sie zum kaltblütigen Mord an Osama bin Laden?
Freuen Sie sich auch darüber wie die Bundeskanzlerin?

Solange die Schuld von Osama bin Laden nicht von einem Gericht festgestellt wurde hat er doch als unschuldig zu gelten, oder? Gelten diese Regel nicht für die USA? Auch nicht mehr für Deutschland?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlüter,

so ganz verstehe ich Ihre Frage nicht. Haben deutsche Truppen Osama bin Laden umgebracht? Oder bezieht sich Ihr Zweifel am Rechtsstaat auf die von Ihnen angeführte "Freude" der Bundeskanzlerin?

Wie dem auch sei, ich vermag das nicht so recht zu beurteilen. Die Vereinigten Staaten haben ein Kommandounternehmen durchgeführt, also darauf verzichtet, das Anwesen gezielt zu bombardieren. Das spricht zunächst einmal für die Absicht einer Festnahme. Wenn sich bin Laden der versuchten Festnahme gewaltsam widersetzt hat, ist zum Schutz der eingesetzten Truppe selbstverständlich auch die Tötung legitim. Ihre Bezeichnung "kaltblütiger Mord" halte ich für hochgradig problematisch. Sie wissen weder um die genauen Hintergründe noch den Ablauf. Oder gelten Ihnen die Leben der amerikanischen Soldaten weniger als das eines vielfachen Mörders?

Bin Laden hat sich selbst als kriegsführende Partei betrachtet und sich sogar mit den vielen tausend Toten gebrüstet, die er verantwortet. Darf man sich freuen? Als Christ sicherlich nicht. Aber die ganze Debatte in Deutschland halte ich schon für ein wenig schizophren. Sie offenbart nämlich ein unpolitisches Gutmenschentum, das den Realitäten der Politik nur bedingt gewachsen zu sein scheint. Das geht aber in eine sehr akademische Debatte, die ich hier zu führen nicht beabsichtige. Nur so viel: Der Legitimitätsgrund der Tötung bin Ladens liegt meines Erachtens nicht im jus in bellum, sondern in der Prärogative der amerikanischen Exekutive; es war dezisionistischer Moment im Sinn von Carl Schmitt.

Ich jedenfalls bin froh dass eine direkte und nachhaltige Bedrohung unserer Sicherheit nicht mehr existiert. Ich bin mir sicher, dass diese Meinung von den vielen Angehörigen der Opfer bin Ladens geteilt wird. Man mag es bedauern, dass es zu keinem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof oder einem anderen Gericht gekommen ist. Aber das war eben auch nicht das vorrangige Ziel. Die deutsche Bedenkenträgerei, die auch in Ihrer Anfrage zum Ausdruck kommt, finde ich eher befremdlich angesichts der Dimension dessen, was hier auf dem Spiel stand.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer