Frage an Matthias W. Birkwald von Vera S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Birkwald,
ein neuer Gesetzesentwurf sieht einen Mindestlohn für Auszubildende vor, die 2020 ihre Ausbildung beginnen. Auszubildende sollen demnach mindestens 515€ im ersten Lehrjahr verdienen. Finden Sie die Höhe einer solchen Ausbildungsvergütung gerechtfertigt oder würden sie den Betrag auch im Hinblick auf die hohen Mietkosten und Lebenshaltungskosten insgesamt höher ansetzen? Denken Sie, dass ein Mindestlohn für Auszubildende der deutschen Wirtschaft schaden könnte?
Mit freundlichen Grüßen
V. S.
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen gerne wie folgt antworte:
Azubis dürfen keine Billigarbeitskräfte sein. DIE LINKE fordert deshalb eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung, die einheitlich bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen aller Branchen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegen möge. Nach dieser Rechnung und dem zugrundgelegten Gewerkschaftsmodell würden von diesen 660 Euro brutto pro Monat im ersten Ausbildungsjahr über 120.000 Jugendliche profitieren. Wir kritisieren, dass die vollzeitschulischen Ausbildungen außen vor sind, da sie außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes liegen. Schulische Ausbildungen sind aus unserer Sicht schulgeldfrei zu stellen und zu vergüten. Zudem fordern wir LINKEN eine solidarische Umlagefinanzierung, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nähme.
Was die Lebenshaltungskosten angeht, so haben wir LINKEN vorgeschlagen, eine einkommens- und vermögensgeprüfte sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1050 Euro netto für Erwachsene einzuführen, so dass Auszubildende ab 18 Jahren nach unseren Vorstellungen diese Summe zur Verfügung hätten, in Städten wie zum Beispiel München durch ein reformiertes Wohngeld ggf. auch mehr.
In diesem Sinne und
mit freundlichen Grüßen von Köln nach Bonn, Ihr Matthias W. Birkwald