Frage an Matthias W. Birkwald von Lina F. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Birkwald, warum werden bei der "Mütterrente" ausländische Frauen, die ihre Kinder in einem Land außerhalb der Europäischen Union geboren haben nicht berücksichtigt? Viele dieser Familien und ihre Kinder arbeiten und zahlen heute in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Trotzdem werden diese Frauen im Gegensatz zu Frauen, die ihr Kind in einem Land innerhalb der EU geboren hat, benachteiligt. Mit freundlichen Grüßen, L. F.
Liebe Frau F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst können wir Ihnen erstmal nur die Rechtslage schildern, die wir als LINKE im Bundestag nicht zu verantworten haben: Das Prinzip der sogenannten Mütterrente ist es, für den Verdienstausfall in ersten beiden (oder drei) Kindererziehungsjahre einen rentenrechtlichen Ausgleich zu schaffen. In diesen ersten zwei (Geburt vor 1992) oder drei Jahren (Geburt ab 1992) der Kindererziehung muss man in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Aber auch für die ganz normale Erwerbstätigkeit und entsprechende Rentenansprüche gilt, dass man im Prinzip Rente bekommt für in Deutschland geleistete Arbeit; außer es existieren Sozialversicherungsabkommen, die zwischen den Ländern sichern, dass im Ausland erworbene Ansprüche auch bei uns zählen oder übertragen werden. Innerhalb der EU ist das am sichersten geregelt.
Für die Erziehung von Kindern im Ausland werden aber grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen, zum Beispiel im Rahmen einer Beschäftigung im Ausland, die von vornherein zeitlich begrenzt ist und für dann mit in Deutschland Pflichtbeitragszeiten bekommen hat.
Leider gab es dazu auch schon Bundesverfassungsgerichtsurteile, die diese Regelung als verfassungskonform eingestuft haben. Sie finden das bisher letzte dazu hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/03/rk20170306_1bvr274016.html
Eine Rechtsänderung in Ihrem Sinne ist deshalb an dieser Stelle leider unwahrscheinlich.
Ich empfehle aber allen Müttern (oder Väter) auf Grund der bestehenden Ausnahmeregelungen und der auslegbaren Bedingung 'gewöhnlicher Aufenthalt' sowie möglicher Sozialversicherungsabkommen sich ausführlich von der Rentenversicherung beraten zu lassen!
Für Rückfragen dazu können Sie sich auch gerne noch einmal telefonisch an mein Büro in Berlin wenden!
Herzliche Grüße,
Matthias W. Birkwald