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Matthias W. Birkwald
DIE LINKE
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Frage von F. H. •

Frage an Matthias W. Birkwald von F. H. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Birkwald,

wie stehen Sie zum Thema Trennung/Scheidung sowie zu gleichberechtigter Elternschaft?
Wie wollen Sie die Europarat-Resolution 2079/15 umsetzen, die sich an alle authorities richtet und einen breiten Forschungsstand auswertet? Werden Sie für Doppelresidenz eintreten? Sehen Sie Bezüge zu Art. 7.1 UN-Kinderrechtskonvention?
Unterstützen Sie auch das nicht-konsensuale Doppelresidenzmodell oder soll v.a. das Residenzmodell nicht-konsensual erzwingbar sein? Mediation ist nach § 156 FamFG mit Zwangsmitteln nicht erzwingbar. Das Familienrecht ist streitwertorientiert. Z.B. ist weder im GKG noch in der ZPO Mediation in der PKH vorgesehen. Soll es so bleiben? Wie kann die Politik -neben BGH- Rahmenbedingungen schaffen und nach Vorbild Schwedens etc. die Resolution umsetzen? Soll für Kinder in EUropa die Chance auf beide Eltern von Staatsangehörigkeit abhängen?
Es stellt sich die Frage, ob Doppelresidenz, wie manche behaupten, etw. für Besserverdienende sei? Soll die Einkommensstärke eine Rolle spielen? Wie wollen Sie Umverteilungskämpfe auf dem Rücken der Kinder vermeiden? Ist die Eingruppierung in Singles/Alleinerziehende adäquat? Hat ein 20-j. Single in einer WG ähnliche Belastungen wie ein/e getrennt erziehende/r Vater /Mutter, der/die den vollen Kindesunterhalt zahlt u. Ausgaben für das Kind während des "Umgangs" hat? Brauchen Singles Kinderzimmer? Wie viele Getrennterziehende gibt es in Deutschland?
In Köln wird im Jugendamt "nach anderen Handlungsempfehlungen" gearbeitet, die Leitbilder des ASD sind aus 2003, die Eckpfeiler aus 2000. Wo gibt‘s Reformbedarf?
Wie bewerten Sie das Ziel der Petra-Studie zu Kindeswohl & Umgangsrecht im Lichte des Forschungsstandes? Gibt es Anhaltspunkte, dass das Kindeswohl dt. Kinder sich von dem schwedischer & anderer Kinder signifikant unterscheidet? Sind Unterschiede zw. Berlin, Hessen und Köln kleiner oder größer als zw. Deutschland und Schweden? Ist Kindeswohl national?

Freundliche Grüße

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Meine Fraktion DIE LINKE beschäftigt sich kontinuierlich mit den Themen Sorgerecht und Unterhalt.

Die von Ihnen erwähnte Resolution, möchte das Doppelresidenzmodel (auch Wechselmodell) zum Standard für getrennte Familien machen. Diesen Vorschlag per Gesetz zu verankern, halten wir aber nicht für richtig.

Grundsätzlich müssen die Interessen des Kindes im Vordergrund stehen.

Daher kann das Wechselmodell/Doppelresidenzmodell nur funktionieren, wenn es dem Kindeswohl nicht schadet.

Dafür ist u.a. nötig, dass es zwischen den Eltern keinerlei Konflikte gibt, die das Kind belasten könnten. Auch muss das Kind im entsprechenden Alter sein, vor allem Kleinkinder benötigen Rituale in ihrem Alltag, eine wöchentlich wechselnde Routine sorgt vor allem bei Kleinkindern für Stress. Des Weiteren muss dafür gesorgt werden, dass die Eltern dem Kind ermöglichen, sich im gleichen sozialen Raum täglich zu bewegen.

Sind die Kinder älter, so wollen sie womöglich nicht mehr ständig zwischen den Eltern wechseln. Der Erziehungsstil der Eltern muss abgestimmt sein, so dass es für die Kinder keine besseren und schlechteren Eltern gibt. Wichtig ist auch, zu ermitteln, wer die Hauptperson für das Kind ist. War bisher nur ein Elternteil für die Erziehung des Kindes zuständig, so muss man dieses auch bedenken und entsprechend reagieren. Das Verhältnis zur Hauptbezugsperson sollte auf keinen Fall erschüttert werden, da dies enorm wichtig für Kinder und ihre Entwicklung ist. Eltern dürfen ihre Konflikte nicht über die Kinder austragen, dies verursacht bei den Kindern Loyalitätskonflikte und schadet dem Kindeswohl. Daher ist es für uns LINKE enorm wichtig, dass an das Kindeswohl gedacht und der Wille des Kindes auch beachtet wird.

Wie Sie sehen, gibt es einige Punkte, an denen das Wechselmodell/Doppelresidenzmodell scheitern könnte. Dennoch begrüßen wir LINKEN es, wenn Eltern auch nach der Trennung gemeinsam für ihre Kinder da sind.

Unterhaltszahlungen für die eigenen Kinder sind eine gesetzliche Pflicht. Ich finde es bedauerlich, dass viele Elternteile dieser Pflicht nicht nachkommen bzw. nicht nachkommen können. Wenn Unterhaltszahlungen bewusst verweigert werden, so sollte dies nicht hingenommen werden. Führerscheinentzug oder andere derzeit vorgeschlagene Maßnahmen halte ich aber für falsch.

Soweit meine Position zu einem sicher sehr emotionalen und komplizierten Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Matthias W. Birkwald

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