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Matthias W. Birkwald
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Frage von Tabea S. •

Frage an Matthias W. Birkwald von Tabea S. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Birkwald

mir ist bekannt, daß Sie Bundestagsabgeordneter sind, meine Frage ist eine landespolitische, aber hierfür steht auf Abgeordnetenwatch noch keine Funktion zur Verfügung. Könnten Sie meine Frage trotzdem beantworten oder an Landtagsabgeordnete Ihrer Partei weiterleiten?

Gerade las ich, daß das Land NRW das Frauen-Wohnprojekt "Bielefelder Beginenöfe" finanziell unterstützt. Es steht jedem frei, so zu leben und zu wohnen wie er möchte.Nach meinen Informationen ist Frau-Sein das einzige verbindliche Zugangskriterium, um in dieser Anlage zu wohnen. Es handelt sich also nicht etwa um behinderte oder speziell benachteiligte Menschen, sondern einfach nur um Frauen.

Was ich nicht verstehe, und hier beginnen meine Fragen:

1. Warum unterstützt das Land NRW dieses Wohnprojekt mit Steuergeldern?

2. Würde ein Wohnprojekt, bei dem nur Männer, nur Christen, nur Moslems, nur Schwule, nur Deutschstämmige, nur Migranten untereinander leben wollen ebenfalls durch Steuergelder subventioniert werden?

3. Wie vereinbaren Sie eine solche Förderpraxis mit Art.3 GG: "Niemand darf aufgrund seines Geschlechts...bevorzugt oder benachteiligt werden" ?
Wenn Sie von einer GENERELLEN Benachteiligung von Frauen ausgehen, dann würde das ja den Art. 3 GG völlig aushebeln, denn dann dürfte der Staat zur "Beseitigung bestehender Nachteile zwischen Männern und Frauen" (ebenfalls Art. 3 GG) Frauen immer und überall bevorzugen.

4. Können Sie mir Auskunft darüber geben, in welcher Höhe dieses Projekt, einmalig und jährlich, unterstützt wird?

Ich erbitte mir zu allen vier Fragen eine kurze Antwort!

Vielen Dank und Herzliche Grüße!

Tabea Schüle

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Schüle,

vielen Dank für Ihre Fragen, wenngleich ich Ihnen als Bundestagsabgeordneter nicht beantworten kann, in welcher Form, in welcher Höhe oder aus welchen konkreten Gründen das Land NRW die Bielefelder Beginenhöfe e.V. unterstützt. Auch kann ich Ihre Frage leider nicht an Landtagsabgeordnete meiner Partei DIE LINKE weiterleiten, da wir bislang noch nicht im nordrhein-westfälischen Landtag vertreten sind.

Gerne beantworte ich aber Ihre dritte Frage zu den grundrechtlichen Aspekten der Frauenförderung. Es ist richtig, dass unser Grundgesetz mit dem Artikel 3 III ein Verbot der rechtlichen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern enthält. Gleichzeitig enthält das Grundgesetz mit Artikel 3 II aber auch ein Gleichberechtigungsgebot, dass den Staat berechtigt, geschlechtsspezifische Benachteiligungen durch begünstigende Regelungen auszugleichen. Da das Verfassungsrecht in diesem Punkt kollidiert, darf es sich natürlich nicht um Maßnahmen handeln, die wie sie schreiben "Frauen immer und überall bevorzugen". Diese müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie eine spezielle Förderung von behinderten oder speziell benachteiligten Frauen durchaus für sinnvoll erachten würden und sich vor allem gegen eine pauschale Förderung verwenden. Ein Blick auf die Website des von Ihnen benannten Wohnprojektes vermittelt mir aber genau diesen Eindruck. Zum einen wird dort ausdrücklich vermerkt, dass die Wohnungen zum größten Teil - aber keineswegs pauschal - öffentlich gefördert sind. Zum anderen richtet sich das Projekt insbesondere an Alleinerziehende sowie (ältere) alleinstehende Frauen, Frauen mit Behinderungen als auch Frauen mit niedrigem Einkommen. Also insbesondere Frauen, denen es in der Realität in keiner Weise freisteht, so zu leben und zu wohnen wie sie möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias W. Birkwald, MdB

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