Welche weiteren Maßnahmen plant Ihre Fraktion, um besonders Klein-und Mittelverdiener, die von den hohen Inflationsraten weit überproportional betroffen sind, wirksam zu unterstützen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
dem Handelsblatt von heute ( S.7 " Es profitieren die Falschen") konnte ich entnehmen, daß bei den geplanten Energieentlastungspaketen gerade die ärmeren Haushalte am wenigsten daran partizipieren. So kommt die sehr breit angelegte Studie des DIW zu der Erkenntnis, daß unter Berücksichtigung der Be-und Entlastungen im Energiesektor, sich bei der ärmsten Bevölkerungsgruppe ein Belastungssaldo von 3,0% ergibt, während bei der reichsten Gruppe der Belastungssaldo lediglich 1,3% beträgt. Beim Durchschnitt liegt der er immerhin noch bei 2,1%. Noch nicht berücksichtigt sind die ebenfalls dramatisch gestiegenen Lebensmittelpreise, unter denen die einkommensärmeren Schichten ebenfalls überproportional zu leiden haben. Insofern halte ich weitere staatliche Maßnahmen für geboten.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Volker U.
Sehr geehrter Herr U.,
am heutigen Tag hat die Bundesregierung die Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes vom 24. März offiziell beschlossen. Insofern ist heute ein sehr guter Tag, um auf Ihre Frage zu antworten!
Gerne möchte ich nachfolgend darstellen, mit welchen Maßnahmen der beiden Entlastungspakete die Regierung alle Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Vor allem für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen und für Familien gibt es vielfältige Entlastungen:
Maßnahmen des ersten Entlastungspaketes vom 23. Februar 2022
Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro.
Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro.
Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.
Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.
Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen .
Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.
Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes vom 24. März 2022
Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß) .
ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Sie gilt 90 Tage lang für alle Bürger:innen.
Dies also sind die Maßnahmen, die ich in der Summe alle für richtig und wichtig erachte. Nun kommt es erstmal zur Umsetzung des zweiten Paketes. Wir werden die Lage aber weiter genau im Auge behalten und uns wenn notwendig über weitere Maßnahmen unterhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves