Warum wird ein Patient zur Nutzung der Digitalisierung gezwungen und warum darf er nicht selber entscheiden wie und wo seine Gesundheitsdaten gespeichert werden?
Gesundheitsdaten gehören zur Würde des Menschen. Die Würde ist gemäß Artikel 1 GG unantastbar und trotzdem verschafft sich der Staat zugriff auf diese Daten ohne Zustimmung des Patienten.
Der Staat hat ebenfalls indirekt auf die freie Arztwahl eingegriffen, da er Ärzte zum TI Anschluss gezwungen hat.
Der Patient verliert seit der Einführung der TI immer weiter seine Selbstbestimmungsrechte.
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie dürfen selber entscheiden, ob Ihre Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden und wer auf sie zugreifen kann. Natürlich haben Sie Fragen dazu, die Details der Opt-Out-Regelung (=Widerspruchsregelung) werden unter Mitarbeit von Datenschützern, Verbraucherverbänden und Patientenorganisationen derzeit ausgestaltet. Die Krankenkassen werden im Gesetzesentwurf (des geplanten Digitalgesetzes) verpflichtet, umfassend, rechtzeitig und verständlich zu informieren und über die Möglichkeiten zum Widerspruch aufzuklären. Sie erhalten also noch umfassende Informationen.
Für mich ist wichtig, dass den behandelnden Ärztinnen behandlungsrelevante Daten schnell und vollständig auf einen Blick sichtbar sind. Dazu werden gängige Anwendungen wie der Medikationsplan in der ePA für alle eingebaut. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, grundsätzlich ist der Zugriff dann erteilt, wenn die eGK gesteckt wird oder in der App der Krankenkasse freigeschaltet wird. Wer keine Einwände hat, sich technisch aber nicht auskennt, soll nichts weiter tun müssen. Wer Einwände hat, soll die möglichst leicht geltend machen können, spätestens im Behandlungszimmer.
Mir ist daran gelegen, dass Bürokratie abgebaut wird, damit für die Leistungserbringenden Zeit bleibt für Medizin. Ich möchte, dass Sie bestmöglich versorgt werden, dazu gehört meiner Ansicht nach auch der Zugriff auf Ihre medizinischen Daten, damit Sie nicht dieselben Informationen immer wieder neu eingeben müssen. Wichtig: Sie als Patient behalten die Kontrolle. Für Details müssen Sie sich aber noch etwas gedulden, denn das geplante Gesetz ist noch nicht finalisiert und daher noch nicht beschlossen. Sie werden spätestens von Ihrer Krankenkasse direkt informiert, dann werden Sie genügend Zeit haben, sich für die ePA zu entscheiden - und müssen nichts weiter tun - oder zu widersprechen. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass sich auch Patienten, gerade chronisch kranke und alte Menschen, eine unkomplizierte Lösung zur Verbesserung des notwendigen Datenzugriffs wünschen. Dies machen wir mit der opt-out-Regelung der ePA für alle möglich. Dadurch ermöglichen wir eine bessere Versorgung von Millionen Menschen und erleichtern zahlreichen Mitarbeitenden in Gesundheit und Pflege ihre wertvolle Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves