Warum wird ein Patient zur Nutzung der Digitalisierung gezwungen und warum darf er nicht selber entscheiden wie und wo seine Gesundheitsdaten gespeichert werden?
Sehr geehrte Herr Mevis,
Danke für Ihre Antwort, jedoch sind Sie nicht auf meine Fragestellung eingegangen!
Sie haben sofort alles auf die ePA bezogen und versucht damit alles zu erklären und haben dabei vergessen, das Opt-out keinen Sinn macht aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht. Ein Arzt muss immer seinen Patienten fragen, ob er die Gesundheitsdaten dort speichern darf.
Opt-out ist daher nur um die Unwissenheit der Bürger auszunutzen.
Mein Frage zielte Allgemein auf die TI ab, die nicht nur aus der ePA besteht.
Es fängt bei der Speicherung der Patientendaten beim Arzt an und geht dann weiter über eAU, eRezept, eGK, KIM, TIM etc.
Ein Patient kann nicht sicher mehr sein, wer irgendwann Zugang zu seinen Daten erhält und nicht zu welchem Zweck.
Gesundheitsdaten gehören zur Würde eines jedem Menschen und die ist gemäß Artikel 1 GG geschützt.
Warum wurde im PDSG das Dateneigentumsrecht zugunsten des Patienten vergessen damit es überhaupt ansatzweise seinen Namen gerecht wird?
Sehr geehrter Herr Z.,
Sie haben explizit nach der Speicherung von Daten gefragt. Die ePA ist die zentrale Anwendung in der Digitalisierung in der Patientenversorgung, daher war mir dieser Punkt besonders wichtig. Dass diese Digitalisierung Leben rettet, wird mir von zahlreichen Fachgesellschaften gespiegelt, Patientenverbände, Ärzteschaft und Krankenkassen sind sich da einig. Um den Weg dahin zu finden, gibt es die Politik, sie hört die Interessen an, wägt ab und trifft Entscheidungen. Unser Ziel ist, Versorgung besser, schneller und günstiger zu machen. Wenn wir immer zwei Systeme gleichwertig und parallel vorhalten, macht es das für alle Beteiligten komplizierter. An der Digitalisierung führt mit Blick auf demographischen Wandel und Fachkräftemangel kein Weg vorbei.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass es einen unzulässigen Datenzugriff gegeben haben könnte, können Sich jederzeit an die Datenschutzaufsicht wenden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird bei allen Designentscheidungen der Telematik-Infrastruktur und den zahlreichen Projekten angehört und bringt seine Expertise zusammen mit NGOs, die sich für Datenschutz und Verbraucherrechte engagieren, ein. Eine gute Datenschutzaufsicht schützt Bürger:innen vor unrechtmäßigem Zugriff auf ihre Daten, beugt Missbrauch vor und sanktioniert bei Bedarf. Patientenschutz ist aber nicht ausschließlich Datenschutz, sondern auch bestmöglicher Schutz der Gesundheit durch gute Versorgungs-Infrastruktur, auch da sind wir uns einig.
Digitalisierung muss für die Patientinnen und Patienten funktionieren. Digital verfügbare Daten können helfen, dass sie jederzeit passend und individuell behandelt werden können. Beschäftigte in Praxen und Kliniken werden entlastet, wenn wir Daten nicht mehrfach erfassen und Dokumentation automatisieren. Erfolgreiche Digitalisierung hilft auch, mehr Zeit zu schaffen für die Pflege.
Wir brauchen einen echten Paradigmenwechsel in Deutschland. Das heißt nicht nur, gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Wir müssen nutzen, was uns zur Verfügung steht. Im medizinischen Bereich sind das Daten – zur individuellen Behandlung, aber auch, um die Forschung und Entwicklung im Gesundheitsbereich zu stärken. Dazu gehört Datenschutz by Design. Das heißt, dass wir von Anfang an mitdenken, wie wir die Daten sicher und sinnvoll nutzen können – nicht, wie wir die Nutzung generell verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves