Warum wird der Patient nicht über Risiken zur ePA aufgeklärt?
Die Infoschreiben der Krankenkassen sind nicht barrierefrei gestaltet und enthalten keine Angaben über Risiken. Keiner der Verantwortlichen macht hierzu Angaben und drücken dich davor, auch auf Nachfage nicht.
Gemäß §343 1a müssen die Informationen barrierefrei sein und Gemäß DSGVO als auch §630e BGB muss über Risiken aufgeklärt werden, damit der Patient eine informierte und auf freiwilliger Basis eine Entscheidung treffen kann, was jedoch nicht geht, weil ihm Fakten vorenthalten werden. Wie wollen Sie das ändern, zumal der Patient aufgeklärt werden muss, damit das Opt-Out-Verfahren rechtsgültig in Kraft treten kann? Die Aufklärung gilt als Voraussetzung für eine Rechtsgültigkeit.
Sehr geehrter Herr Z.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Grüße nach Neumünster.
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V finden Sie bei vielen Krankenkassen bereits online. Die gesetzliche Frist zur Information seitens der Krankenkassen läuft noch nicht, trotzdem werden bereits Aufklärungsschreiben verschickt, um den großen Umfang an Post gut zu verteilen. Insbesondere über die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Datenverarbeitung in der elektronischen Patientenakte gegenüber Krankenkassen und Anbietern der elektronischen Patientenakte sowie die Möglichkeit des Widerrufs des Widerspruchs wird, soweit ich das überblicken kann, stets informiert.
Nicht alle Briefe finde ich gelungen, der Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert das ja bereits aktiv. Zahlreiche Medien haben zu Risiken und Vorteilen berichtet, auch weil das Bundesministerium aktiv in die Kommunikation zum Thema geht. Hier finde ich Nutzen und Risiken insgesamt gut dargestellt, um auch die öffentliche Diskussion über die Nutzung und den Nutzen von Gesundheitsdaten zu erörtern. Es ist eine höchstpersönliche Entscheidung jedes gesetzlich Versicherten mit potenziellen Auswirkungen auf alle Menschen in Deutschland. Ich finde gut, dass wir eine bessere Datengrundlage schaffen, um Versorgung für den Versicherten selbst und Forschung langfristig zu verbessern. Ich finde zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, dass vor allem die Leistungserbringer Bescheid wissen, weil Patient:innen bei Ihnen Fragen stellen werden. Auch da laufen gerade zahlreiche Angebote der Selbstverwaltung. Inzwischen können wir alle online auf gute Informationsangebote zurückgreifen. Ich glaube, dass alle Ressourcen bereitstehen, um eine informierte Entscheidung treffen zu können - auch patientenseitig. Ich stimme aber mit der Intention Ihrer Frage überein, dass die Information durch manche Krankenkassen noch besser sein könnte. Dafür ist noch Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves