Warum werden die zahlreichen Cannabis Anscheinsprodukt/Ersatzdrogenmärkte nicht stärker verfolgt und die Shopbetreiber Juristisch belangt, es ist klar verboten was da vermarktet wird,HHC,HHC-0...?
Ich möchte wissen, warum wenn schon nicht Entkriminalisiert oder Legalisiert wird, man nicht wenigstens zumindest die Jugend schützt indem Vertreiber von Anscheinshaschprodukten verfolgt.
Es wird gewerbsmäßig gehandelt § 29a Abs. 1 Nr. 1 und mit Kinder ansprechender Werbung+Produktdesign, auf dem Verbot der Original Hanfdroge ein weiterer Markt aufrechterhalten welcher auch noch expandiert.
Das Neueste ist jetzt HHC-0, welches aufgrund der längeren Rezeptorbindung eine erhebliche Gefahr für Laien darstellt, da der Laden es u.A.mit Marrakesch Hash bewirbt ist es Vortäuschen von BTM welches selber eine Straftat darstellt. Betreiber ist ein Deutscher aus Gütersloh sogar im Handelsregister eingetragen
https://derivat.shop/
Es erscheint irrsinnig völlig wirkungslose EU Nutzhanfprodukte zu verfolgen, während Neuartige Hash Produkte auf die Jugend los gelassen werden, Bitte nehmen sie ausführlich Stellung.
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.diskussion-um-cbd-lahrer-hanfnah-besitzer-weh
Sehr geehrter Herr T.,
ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Frage.
Vorweg möchte ich betonen, dass ich Ihre Haltung teile, dass von einzelnen angebotenen Stoffen ein erhebliches Gefahrenpotenzial ausgehen kann. Es obliegt dabei den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden im Einzelnen vorzugehen.
Um die Risiken für die Bevölkerung beim Konsum von Cannabis zu minimieren, ist es der Anspruch und die Absicht der Ampel-Koalition, Cannabis schnellstmöglich kontrolliert zu legalisieren. Neben der Zurückdrängung des Schwarzmarktes ist ein weiteres Ziel ein besserer Kinder- und Jugendschutz. Diese Ziele und Vorhaben finden meine ausdrückliche Zustimmung.
Hinsichtlich Ihres konkreten Anliegens habe ich Rücksprache mit den Expertinnen und Experten meiner Fraktion gehalten. Bei den von Ihnen genannten Cannabinoiden handelt es sich um ein komplizierteres Rechtsgebiet.
Einzelne Stoffe bzw. die zugrunde liegende chemische Verbindung können erst dann als illegal eingestuft und strafrechtlich verfolgt werden, wenn diese vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bzw. Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fallen diese Produkte jedoch nicht unter die genannten Gesetze. Hersteller dieser Produkte nutzen dabei bewusst einzelne Lücken und Grauzonen aus. Eine aktuelle Auflistung der verbotenen Substanzen finden Sie hier: (https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/_node.html)
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie jederzeit das Recht haben, vor Ort in einer Polizeistation oder über ein Online-Tool (Onlinewache) eine Strafanzeige zu erstatten. Sollten Sie dies beabsichtigen, so weise ich Sie darauf hin, sich mit der jeweiligen Rechtslage in Ihrem Bundesland vertraut zu machen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und eine erholsame Weihnachtszeit.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves