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Matthias Mieves
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Frage von Eric M. •

Warum beteiligten Sie sich nicht an dem am 13.11.2024 eingegangen Antrag zur Einleitung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit gegen die AfD?

Am 13.11.2024 ging der überparteiliche „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes“. Dabei ist mir aufgefallen, dass Sie nicht zu den Antragstellern gehören.

Da Sie der direkt gewählte Abgeordnete meines Wahlkreises sind, würde ich daher ergänzend zu der obigen Frage noch folgendes wissen:

1. Wie schätzen Sie die Verfassungswidrigkeit der AfD ein?

2. Wie ausführlich haben Sie sich mit dem Antrag auseinandergesetzt?

3. Welche Rolle spielen dabei Überlegungen bezüglich der Wählbarkeit ihrer eigenen Partei in einem Wahlkreis, in dem die AfD relativ hohe Umfragewerte erzielt?

4. Wie möchten Sie sich im weiteren Verfahren zu dem Antrag beteiligen?

Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank schonmal im Voraus

Eric

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

herzliche Dank für Ihre Frage. Ich freue mich, dass Sie sich als Bürger meiner westpfälzischen Heimat dafür einsetzen, dass "Ihr" Bundestagsabgeordneter alles tut, damit der AfD Einhalt geboten wird. Ich kann Ihnen versichern, dass ich das tue - fortlaufend und auf vielen Wegen. Sie haben Recht, wenn Sie feststellen, dass ich mich nicht an dem aktuellen Antrag meiner Kolleginnen und Kollegen beteiligt habe. Obwohl ich die AfD und ihre menschenfeindliche Ideologie bekämpfe. 

Die Begründung dafür habe ich bereits auf dieser Plattform gegeben, Sie können sie hier nachlesen:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-mieves-kann-ich-davon-ausgehen-dass-sie-dem-verbotsantrag-gegen-die-afd-zustimmen-werden

Gerne antworte ich Ihnen auch auf Ihre Detailfragen.

Zu 1: Ich schätze die AfD als verfassungsfeindlich ein. Eine Einschätzung auf der Basis meiner Wahrnehmungen und meiner Informationen ist jedoch juristisch nicht relevant. Da verlasse ich mich auf die Verfassungsschutzbehörden - und nicht auf meine Wahrnehmung.

Zu 2: Ich bin sehr gut über den Antrag informiert - in den Sitzungen der SPD-Bundestagsfraktion wurde er mehrfach vorgestellt und sehr ernsthaft und offen diskutiert.

Zu 3: Das spielt keine Rolle. Ich mache weder in Berlin noch im Wahlkreis ein Geheimnis daraus, dass für mich die AfD der größte Feind unserer Demokratie ist. Da Sie ein engagierter Bürger sind, haben Sie mich vielleicht auf einer der vielen Demos nach den Correctiv-Recherchen reden gehört. So spricht niemand, der ängstlich Richtung AfD-Wähler guckt.

Zu 4: Ich bin optimistisch, dass es nicht mehr viele Monate braucht, damit die Verfassungsschutz-Behörden in Bund und Ländern ausreichendes Beweismaterial zusammen haben. Dann werde ich selbstverständlich einen entsprechenden Antrag unterstützen.

Herzliche Grüße und nochmals Dank für Ihr Engagement - vielleicht treffen wir uns mal in den nächsten Wochen vor Ort 

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