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Matthias Mieves
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Frage von Karl-Heinz A. •

Transport von US-Streubomenmunition vom US- Munitionslager Miesau über Polen in die Ukraine. Was gedenken Sie zu tun, dass diese Transporte gestoppt werden.?

Sehr geehrter Herr Mieves,

Es ist erwiesen, auch wenn Herr Pistorius das nicht kommentieren will, dass die USA über das Munitionslager Miesau Streubomben über Polen in die Ukraine liefert. Vor kurzem sah ich einen Film über die verheerenden Folgen des US -Bombenkrieges gegen Laos , das seit Jahrzehnten Opfer von nicht explodierten Bomblets beklagen muss, darunter viele Kinder und die Landbevölkerung. Die BRD hat die Oslo- Konvention unterschrieben und lässt zu, dass von unserer Heimat solche menschenverachtenden Bomben in die Ukraine gehen. Was gedenken Sie zu tun, dass diese Transporte gestoppt werden.?

Ist es nicht Heuchelei eine Konvention zu unterzeichnen und dann nichts zu unternehmen, dass Zivilisten geschützt werden? In meinem Bekanntenkreis wird das sehr intensiv diiskutiert, wir waren in den 80-iger Jahren aktiv in der Friedensbewegung. Vom Wahlkreisabgeordneten meiner Heimat erwarte ich eine klare Stellungnahme u. Einsatz gegen die Lieferung der Streubomben. Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich nehme Ihre Sorgen und Ihre Kritik sehr ernst. Es wäre in der Tat schwer zu verstehen oder sogar zu akzeptieren, wenn US-amerikanische Streumunition aus Lagern in Deutschland in ein anderes Land transportiert würde. Ich stehe zu dem Thema im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik und setze mich für die Einhaltung des Oslo-Übereinkommens und Transparenz bei Transporten von Rüstungsgütern ein.

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Oslo-Übereinkommens gehörte die Bundesrepublik noch zu den Ländern mit den größten eigenen Beständen an Streumunition. Diese war nie zum Einsatz gekommen und die BRD hatte schon vor der Unterzeichnung begonnen, die Bestände schrittweise zu vernichten. Die vollständige Vernichtung begann nach der Unterzeichnung und war 2015 und damit 2 Jahre vor dem Fristende im Oslo-Übereinkommen abgeschlossen. Die Bundesrepublik steht zu den Verpflichtungen, die sich aus dem Übereinkommen ergeben.

Die USA haben das Oslo-Übereinkommen nicht unterzeichnet und sind weiterhin im Besitz von Streumunition. Inwieweit Streumunition auf US-Militärterritorium in Deutschland gelagert wird und von dort aus in die Ukraine geliefert wird, kann ich aktuell weder bestätigen noch verneinen. Der Bundesregierung liegen dazu laut Antwort vom 19.07.24 auf eine Anfrage einer Fraktion im Bundestag keine eigenen Erkenntnisse vor - die USA sind nicht verpflichtet, die Bundeswehr bzw. die Bundesrepublik darüber zu informieren. Zwar gilt: Lagerung und Transport von Gefahrengut müssen angemeldet werden. Diese Pflicht bei den Transportgenehmigungen betrifft aber nicht die Benennung z. B. des konkreten Waffentyps, sondern es geht dabei u. a. um die Frage, ob die zulässige Freimenge für Gefahrengut eingehalten wird. Ob das Gefahrgut dabei eine konventionelle Waffe oder Streumunition ist, muss nicht angegeben werden.

Bei den gerade veröffentlichten Recherchen u. a. durch den NDR hat sich ein Sprecher der US-Army zu dem Thema geäußert und Lagerung von Streumunition in Miesau und Transport von dort in die Ukraine bestätigt. Das nehme ich – wie bereits gesagt – sehr ernst und werde mich mit der Bitte um Bewertung der Aussagen des Army-Sprechers an die Bundesregierung wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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