Sind Ärzte verpflichtet Nachrichten/E-Mail Adressen von Patienten zur Kenntniszu nehmen, und sind Krankenhäuser verpflichtet Patientenportale einzurichten??
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mieves,
laut germatik soll der IT Messenger ab 2026 auch in Patientenportalen von Krankenhäusern und ambulanten
Arztpraxen möglich sein, laut Homepages:https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/krankenhaeuser-und-ihr-dilemma-mit-dem-patientenportal-51342 u.
https://www.hochzwei.de/arbeiten/detail/khzg-konformes-patientenportal-krankenhauszukunftsfonds#:~:text=Langsam%20tickt%20die%20Uhr%3A%20Bis,mit%20nicht%20unerheblichen%20Kosten%20verbunden müssten Krankenhäuser und Kliniken bis 2025 nach dem KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz) Patientenportale bereitstellen, stimmt das? Auf Nachfrage der Universitätsmedizin Göttingen sei das dort nicht geplant.
Und eine Zusatzfrage:Sind Ärzte verpflichtet E-Mail/Nachricht zu Kenntnis zunehmen?Soweit ich weiß, sind Ärzte verpflichtet E-Mail zur Kenntnis zu nehmen,jedoch nicht bzw nur nach medizinischer Einschätzung zu beantworten,ist es eine Pflichtverletzung wenn Ärzte Patientenmails ignorieren
Sehr geehrte Frau S,
ja, laut KHZG müssen Kliniken bis 2025 ein Patientenportal bereitstellen. Tun sie das nicht, bekommen sie weniger Geld pro Behandlung. Im Gesetz ist ein Abschlag von 2 Prozent vorgesehen.
Auch als Abgeordneter beantworte ich nicht jede Mail, ich versuche aber mein bestes. Ärztinnen und Ärzten geht es da sicher ähnlich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves