Frage von Katharina S. • 22.11.2024
Sind Ärzte, die zur Nutzung der ePA verpflichtet sind, auch dazu verpflichtet alle Funktionen die die ePA zuküngtig mit sich bringt zu nutzen, oder sind Ärzte nur bedingt zur Nutzung verpflichtet?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mieves,
Ärzte sind verpflichtet die elektronische Patientenakte zu installiert und zu nutzen, bezieht sich die Nutzungspflicht
auf alle Funktionen, die, die ePA zukünftig mit sich bringt oder kann es Funktionen geben wo die Nutzung durch Ärzte freiwillig erfolgen kann? Wenn es heißt das Ärzte zur Nutzung verpflichtet sind gehen ich vom Gesamtbild aus und nicht auf einzelne Funktionen begrenzt.
Ab dem 3 Quartal 2025 soll ein Messenger in die ePA integriert werden, später wohl auch eine Videosprechstunde, wann ist ungewiss, da keine Nutzungsverpflichtung
bezüglich Messenger bestünden, würde aber in einer für Ärzte zur Nutzungsverpflichte App keinen Sinn ergeben wenn sie nur zuteilen verpflichtet ist.
Antwort ausstehend von Matthias Mieves SPD