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Matthias Mieves
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Frage von Volker U. •

Findet innerhalb der Ampel ein Umbruch statt, wonach aktuell eine Verteilung der finanziellen Lasten von unten nach oben erfolgt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Herr Habeck plant großzügige Steuerentlastungen von E-Dienstwagen bis 95000,--Euro z.L. des Steuerzahlers.(Spiegel-online v.4.9.24,7.54Uhr). Der Eon-CEO Herr Birnbaum kritisiert, daß "Geringverdiener in der Mietwohnung die Solaranlage auf dem EFH des Besserverdieners" finanzieren. (Frankfurter Allg. Sonntagszeitung v.1.9.24 S.19). Herr Lauterbach plant den Krankenhausumbau mittels Transformationsfonds i.H.v. 50 Mrd Euro zur Hälfte von den GKV-Patienten zahlen zu lassen, obwohl der Bundesrechnungshof feststellt, daß die "Finanzierung von Krankenhausstrukturreformen nicht Aufgabe der GKV" sei. (Die Welt v.5.9.24 S.2). Auch müssten die GKV-Mitglieder die Defizite der Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern ausgleichen, da der Bund statt der mtl. Beitragspauschale von 311,--Euro, lediglich 108,--Euro überweist und dadurch eine Unterdeckung von 9,2 Mrd. Euro p.a. entstanden ist. (Die Welt v. 5.9.24 S.3).
Halten Sie diese Vorgänge für gerecht?
MfG
V. U.

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Sehr geehrter Herr U.,

da Sie die übergreifende Frage stellen, was ich bei der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben als gerecht empfinde, möchte ich diese Frage zu Beginn ganz generell beantworten: 

Ich finde es gerecht, wenn die Lasten in unserer Gesellschaft nach den Möglichkeiten verteilt werden. Eine zusätzliche Steuer für Multimillionäre wäre genau in diesem Sinne. Dann könnte mehr über Steuern finanziert werden. Als es derzeit der Fall ist. Eine solche Steuer ist leider mit der FDP in der Regierung nicht durchsetzbar.

Zu Ihren Einzelpunkten: 

Stichwort Förderung E-Autos als Dienstwagen: Hier möchte ich zuerst ein mögliches Missverständnis beim Lesen Ihrer Frage ausräumen. Es geht NICHT darum, das Firmen eine staatliche Förderung von bis zu 95.000 beim Kauf von E-Autos bekommen sollen. Es ist vielmehr so, dass die bereits bestehenden Vorteile der Dienstwagenbesteuerung bislang nur auf Autos bis zum Kaufpreis von 70.000 Euro angewendet werden konnten. Dieser maximale Kaufpreis soll jetzt auf 95.000 Euro erhöht werden. Die Förderung von E-Mobilität im Dienstwagen Segment halte ich für richtig. Der neu gekaufte E-Dienstwagen von heute ist morgen der erschwingliche E-Gebrauchtwagen. Aktuell machen Dienstwagen knapp 70% aller E-Autoverkäufe aus. Will man die Energiewende im Individualverkehr, ist die Förderung hier ein legitimer Einzelbaustein. Der Verkauf höherpreisiger E-Autos sichert und schafft zudem Arbeitsplätze in der deutschen Automobilindustrie.

Stichwort Solar: Mit dem Solarpaket, das wir im April dieses Jahres verabschiedet haben, profitieren auch viele Menschen von der Energiewende, die nicht zu dem von Ihnen angeführten Kreis der Einfamilienhausbesitzer gehören:

Vor allem für Privatpersonen wird jetzt die Nutzung der Solarenergie leichter, indem zahlreiche Hürden für die Genehmigung und die Installation von Dach- und Balkon-Solaranlagen beseitigt wurden. Des Weiteren wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, damit Solarstrom innerhalb eines Gebäudes leichter an Mieter oder Wohnungseigentümer geliefert werden kann. Das bereits bestehende Mieterstrommodell, bei dem der lokal am Wohngebäude produzierte Strom direkt an die Endverbraucher vor Ort – in der Regel die Mieter– weitergeleitet wird, wird verbessert und ausgeweitet. In Kaiserslautern ist z. B. die BAU AG eine echte Vorreiterin bei der Umsetzung solcher Reformen im Sinne der Mieter – und der Energiewende!

Stichwort Finanzierung im Gesundheitswesen: Auch wenn viele Länder in der Vergangenheit mehr hätten investieren können, ist die Transformation unseres Krankenhauswesens eine riesige Aufgabe, die einige Länder überfordern wird. Ich verstehe daher, wenn die Bundesländer zur Bedingung ihrer Zustimmung zur Krankenhausreform machen, die Transformationskosten nicht alleine zu zahlen. Um diese harte Bedingung kommt die Bundespolitik nicht herum. Alle Fachleute sind sich einig: Die Transformation der Krankenhäuser muss mit ausreichenden Finanzmitteln unterlegt werden. Der Finanzminister hat aber deutlich gemacht, dass dies derzeit nicht aus dem Bundeshaushalt gestemmt werden darf. Aus der Not und dem Zeitdruck heraus gibt es keine bessere Lösung. Das gleiche Problem - und die entsprechende (Übergangs-) Lösung  findet sich bei der Beitragspauschale vom Bürgergeld. Hier wiederum geht es um die Schwächsten in unserer Gesellschaft und dass deren Behandlung gewährleistet ist. Das finde ich selbstverständlich gerecht. Bei der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie z. B. auch die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden, bin ich der Meinung, dass diese aus Steuermitteln erfolgen sollte. Denn durch die Finanzierung aus Steuermitteln zahlen starke Schultern mehr als schwache. Das ist fair.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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