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Matthias Mieves
SPD
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Frage von Nathalie P. •

Einen schönen guten Tag! Bzgl. des neuen Tierschutzgesetzes, welches im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden soll, habe ich folgende Frage:

Wie möchten Sie sich hinsichtlich nachfolgend genannter Punkte positionieren?

- Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

- Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

- Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

- Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

- Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

- Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

- Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Ich bitte Sie eindringlichst, sich mit Ihrer Stimme für das Wohl der Tiere stark zu machen!

Es grüßt Sie herzlich,

Nathalie P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des neuen Tierschutzgesetzes. 

Lassen Sie mich zu Beginn anmerken, dass sich das Gesetz noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren befindet und einzelne Aspekte sich noch ändern können. Ich persönlich unterstütze jedes Vorhaben, das zum Ziel hat, das Tierwohl zu steigern und Leid zu mindern – daher unterstütze ich auch dieses Gesetz.

Einige Aspekte, die Sie ansprechen, sind im aktuellen Entwurf bereits enthalten. So zielt das Gesetz unter anderem darauf ab, die Qualzucht weiter einzudämmen. Eine Liste mit Symptomen der Qualzucht soll Züchtern helfen, solche Praktiken zu vermeiden. Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen zudem nicht mehr ausgestellt werden, was die Nachfrage nach solchen Tieren senken soll. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bekämpfung des illegalen Handels mit Welpen und anderen Tieren über Onlineplattformen. Durch strengere Kontrollen und Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass der Handel mit Tieren transparent und tierschutzgerecht erfolgt.

Auch wird die Anbindehaltung von Tieren grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch eine Ausnahme für die Kombihaltung von Rindern in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Regelung berücksichtigt kulturelle und ökologische Aspekte und bietet kleinen Betrieben die Möglichkeit, weiterhin wirtschaftlich zu arbeiten, während sie gleichzeitig den Tierschutzanforderungen gerecht werden.

Das Gesetz will auch schmerzhafte Eingriffe minimieren. Bestimmte Eingriffe wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gar nicht mehr erlaubt sein, andere nur noch mit Betäubung oder unter strengen Voraussetzungen. Außerdem sollen die Behörden mehr Instrumente bekommen, um das Tierschutzrecht durchzusetzen, einschließlich der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen zur Aufdeckung von systematischen Mängeln.

Ein Verbot der Haltung und Zurschaustellung bestimmter Wildtierarten in reisenden Zirkussen ist ein weiterer wichtiger Punkt. Das Gesetz zielt darauf ab, diese grundsätzlich zu verbieten. Bestehende Tiere dürfen weiterhin gehalten werden, aber Neuanschaffungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Wirksamer Tierschutz braucht die Unterstützung vieler Bürgerinnen und Bürger, um den öffentlichen Druck zu erhöhen und Veränderungen zu bewirken. Nur durch den kontinuierlichen Einsatz und das Engagement der Gesellschaft können Fortschritte erzielt werden. Dies sage ich insbesondere im Hinblick auf Regelungen, die die europäische Ebene betreffen. 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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