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Matthias Mieves
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Frage von Joachim Maurice M. •

Der elektronische Medikationsplan als zentraler Baustein der Patientensicherheit muß überarbeitet werden. Wären Sie dazu bereit? Würden Sie das unterstützen?

Die dem Selbstbestimmungsrecht der Versicherten unterfallende Option zur Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA) geht einher mit dem Verlust des elektronischen Medikationsplanes (eMP).
Der eMP ist im Sinne der Medikationsliste, als durch die Abbildung von möglichen Neben- und Wechselwirkungen ein Baustein wirksamer Patientensicherheit, vornehmlich in lebensbedrohlichen Notlagen.

Die Anbindung des eMP an die ePA ist ein Webfehler in der Architektur der Telematikinfrastruktur. Der eMP müsste an das elektronische Rezept bei Nennung der Verordnungs- und Einnahmehistorie und der Abbildung auch der konsumierten, nicht verordnungsfähigen und frei verkäuflichen Arzneimittel angebunden sein.

Würden Sie im Kontext zur Patientensicherheit eine Korrektur unterstützen? Erkenne Sie den Fehler im bezeichneten Projekt?

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, das Thema hier öffentlich zu erörtern.

J.M.M.

Generalsekretär des
Aktionsbündnis Patientensicherheit

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.

gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Jede und jeder soll mir als Abgeordneten auf dieser Plattform Fragen stellen können. Bürgerinnen und Bürger haben eigene Anliegen und schauen uns als Abgeordneten auf die Finger und Plattformen wie Abgeordnetenwatch.de unterstützen sie dabei. Das finde ich gut und deswegen antworte ich auch immer hier auf Fragen. Das macht politisches Handeln nachvollziehbar und man kann meine Positionen nachlesen. Als Aktionsbündnis Patientensicherheit sind sie ein Stakeholder, der uns mit Stellungnahmen und als Sachverständige in der Anhörung zum Gesetz schon Ihren Input mitgegeben haben. Wir haben Ihre Stimme bereits gehört. Anliegen, die Sie an alle schicken, nehme ich auch zur Kenntnis, wenn ich Ihnen außer einer kurzen Eingangsbestätigung nicht ausführlich antworte. Bitte, und das gilt an alle, die diese Antwort lesen, nutzen Sie Abgeordnetenwatch nicht als Lobbyinstrument in laufenden Verhandlungen. Damit tun Sie der Sache der Transparenz keinen Gefallen. Sie verteilen die Diskussion auf mehrere Stellen und gerade, wenn ich mir als Außenstehender einen Überblick verschaffen will, wird es dadurch weniger übersichtlich.

Zum Inhalt: Wir arbeiten in Deutschland an einer freiwilligen Lösung. Wer die ePA nicht möchte, kann jederzeit widersprechen. Es muss Widerspruchsmöglichkeiten geben, online und offline. Wir wollen die Versorgung verbessern, aber es wird ein Recht geben zu sagen: dieses Angebot möchte ich nicht und darüber setze ich mich als Abgeordneter auch nicht hinweg. Der Medikationsplan, digital und mit Wechselwirkungs-Check, ist eine absolut sinnvolle Einrichtung, die viele Leben retten wird. Über die ePA hat dann die Ärztin oder der Apotheker einen einfachen Zugriff mit gutem Rechtemanagement, daher gehört der eMP auch in die ePA. Was nicht über die Krankenkasse läuft und ich mir frei verkäuflich für meine Medikation hole, kann ich mit meinem Arzt und meiner Apothekerin besprechen, das sollte ich sogar. Aber was ist, wenn ich das nicht möchte? Wir können nicht alle Lebensrisiken digital lösen. Wir können aber gute Angebote machen, bei denen ich nach guter Aufklärung zu dem Schluss komme: ja, das will ich. Das lasse ich so laufen. Ich bin überzeugt, dass wir genau das gerade auf den Weg bringen und da ist die Freiwilligkeit ein absolut wichtiger Aspekt. Wir machen das Leben einfacher für alle gesetzlich Krankenversicherten. Dazu gehört auch ein einfacher Widerspruch - oder, wenn ich die ePA doch wieder nutzen will, eine einfache Möglichkeit, sie wieder freischalten zu lassen. Meinungen können sich im Laufe eines Lebens ändern und gerade wenn ich älter werde, kommen mehr Medikamente ins Spiel und umso wichtiger wird ein Wechselwirkungs-Check im elektronischen Medikationsplan. Vielen Dank für Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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