Momentan befindet sich das KSG im parlamentarischen Verfahren. Das Ergebnis des Verfahrens kann ich nicht voraussagen. Dennoch möchte ich aber noch mal betonen: das Abkommen von Paris gilt.
Olaf Scholz hat am Rande der Bundeskabinettsklausur in Meseberg darauf hingewiesen, dass für das Klimageld momentan weder die technischen Voraussetzungen geschaffen, noch die finanziellen Mittel bereitgestellt sind.
Im Rahmen der Novelle des KSG muss im jetzt heute begonnen parlamentarischen Verfahren auch der Aspekt diskutiert werden, wie das Parlament mehr Verbindlichkeit gegenüber der Bundesregierung erreichen kann.
Das zuständige Bundesjustizministerium agiert bei der Umsetzung jedoch noch zögerlicher und nicht in dem Tempo, welches ich mir persönlich wünschen würde. Ein Eckpunktepapier wird nun jedoch für das 2. Halbjahr 2023 erwartet.
Grundsätzlich ist es das Ziel beider Gebäudekomplexe zu 100 % Klimaneutral zu sein
Derzeit erarbeitet der Finanzminister eine Möglichkeit zur Auszahlung eines Klimageldes