Ist es wahr, dass der ehemalige Innenminister, Roger Lewentz, auf Grund seines Rücktrittes von diesem Posten, aktuell ein Übergangsgeld bezieht?
Ich habe heute im Radiosender RPR1 gehört, dass Herr Lewentz nach seinem Rücktritt als Innenminister, ein Übergangsgeld von etwa 100000EURO innerhalb von 2 Jahren erhält.
Ist dies richtig?
Wenn ja, wie kann das möglich sein?
Dieser Mann ist nicht arbeitslos geworden. Er bezieht weiterhin seine Bezüge (Diäten) als Landtagsabgeordneter.
Und als Vorsitzender der Landes-SPD wird er sicher auch noch ein Einkommen beziehen.
Also, ist es wahr, das Herr Lewentz zu seinen normalen Einkünften, aktuell auch noch ein Übergangsgeld bezieht, so wie es von RPR1 gemeldet wurde?
PS.
Ich stelle Ihnen diese Frage, da ich zu Ihnen einfach mehr Vertrauen habe, als zur aktuellen Regierungskoalition in Rheinland-Pfalz.
Sehr geehrter Herr C.,
zunächst vielen Dank für Ihre Mail, die ich gerne beantworte.
Ja, es ist tatsächlich so, dass ausgeschiedene Ministerinnen und Minister grundsätzlich einen Anspruch auf ein sogenanntes Übergangsgeld haben. Dieses Übergangsgeld kann je nach Dauer der Amtszeit bis zu drei Jahre gezahlt werden. Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.
Einkünfte aus anderen öffentlichen Ämtern oder Mandaten werden dabei berücksichtigt und angerechnet, so auch im Fall von Herrn Lewentz, dessen Abgeordnetendiät gekürzt wird.
Mit freundlichen Grüßen Matthias Lammert