Wann rechnen Sie mit Umsetzung der wirksamen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 47 JI-Richtlinie mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen BRD, welche nach Ansicht der Berliner BfDI fehlen?
Wann rechnen Sie mit Umsetzung der umfassenden wirksamen aufsichtsbehördlichen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 47 JI-Richtlinie vom 27. April 2016 "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates" mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (unter der Federführung Ihrer Parteikollegin Faeser im Bund, https://tinyurl.com/3n6sfz6e), wobei die umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse nach Darstellung der Berliner Beauftragten für Datenschutz & Informationsfreiheit fehlen (so argumentieren auch mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden - darunter die Bundesdatenschutzbeauftragte, https://tinyurl.com/5xj7rmu4, sowie mehrere Landesdatenschutzaufsichtsbehörden - auch schriftlich und mündlich gegenüber Betroffenen).