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Matthias Kollatz
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Frage von Helga M. •

Frage an Matthias Kollatz von Helga M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die Taz veröffentlichte am 21. November 2019 einen Artikel mit der Überschrift: „Vermieter im Klassenkampf“. Im Artikel werden Katina Schubert, Vorsitzende der Berliner Linken und Rouzbeh Taheri, der vom Verfassungsschutz wegen seiner verfassungswidrigen Aktivitäten beobachtet wird, zitiert. Frau Schubert wird mit den Worten zitiert: „neue Methoden der Lobbyisten…“ und Rouzbeh Taheri wird mit den Worten zitiert: „die würden sich keinen großen Gefallen tun“. Nun zu meinen Fragen an Sie: Wie stehen Sie zu derartigen Äußerungen? Sind derartige Äußerungen noch mit Ihrem grundsätzlichen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, und freier Meinungsäußerung vereinbar? Halten Sie es für vertretbar, dass eine Partei, die mittlerweile in der Öffentlichkeit offen von Klassenkampf spricht und mit vom Verfassungsschutzbeobachteten Linksextremen agiert, in diesem Land Regierungsverantwortung tragen darf?
Hier die Quellen: https://www.morgenpost.de/berlin/article227739965/Lederer-verteidigt-den-geplanten-Berliner-Mietendeckel.html
https://taz.de/Demo-gegen-den-Mietendeckel/!5643169/
https://www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2018.pdf Ab Seite 132 bis 134 und von Seite 159 bis 166 Herr Taheri ist regelmäßig bei Treffen der linksextremen interventionistischen Linken (IL) dabei. Auch der Berater von Frau Lompscher, (seit 1982 Mitglieder der SED) und heute Bausenatorin von Berlin, Andrej Holm ist bei Treffen der IL mit der dabei. Das gleiche gilt für Florian Schmidt, Baustadtrat von Friedrichhain/Kreuzberg.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Müller-Haufe,

wie ich auch in anderem Zusammenhang öffentlich (bei Vorhaben des Bezirks Friedrichshain/ Kreuzberg) dargestellt habe, gilt die Landeshaushaltsordnung sowie Recht und Gesetz.
Der Mietendeckel greift eine verfassungsändernde Beschlussfassung einer Föderalismuskommission auf, die Rechte von der Bundesebene auf die Landesebene übertragen. In welchem Umfang das geschehen ist, wird vom Verfassungsgericht überprüft. Das Abgeordnetenhaus von Berlin sieht es als gegeben an, dass diese Übertragung stattgefunden hat. Der Mietendeckel basiert darauf.

Viele Grüße
Matthias Kollatz

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