Frage an Matthias Kollatz von Ritha S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Senator Kollatz,
Ihrem Statement, in der Sendung Frontal 21 vom 09.04.2019, zur "Enteignung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen", kann ich keinen Sinn abgewinnen.
Warum will die Stadt Berlin z.B. von der Deutsche Wohnen Wohnungen zu einem Preis von 5.000 € je qm zurück kaufen, der diese selbst zu einem Bruchteil des Preises einst von der Stadt überlassen wurden?
Wie kann bis zu 50 Jahre alte Standart Bausubstanz auf niedrigem Niveau einen Marktwert von 5.000 € je qm haben wenn ein Neubau 2.000 € je qm kostet? Wo ist da die Logik?
Das ist keine "Enteignung" nach Artikel 14 bzw. 15 unserer Verfassung, sondern ein "Rückkauf" zum aktuellen Markwert.
Diesen" Marktwert" hat die Deutsche Wohnen z.T. illegal selbst herbei geführt, indem sie zu keinem Zeitpunkt auf eigene Kosten Instand setzte, wozu sie nach § 535 BGB verpflichtet ist, sondern mit Jahren Verspätung, kurz vor dem Verfall, auf Kosten der Mieter*innen ausschließlich "modernisierte".
Einen Marktwert, den die Marktführer wöchentlich selbst bestimmen, indem sie drei eigene Wohnungen in der näheren Umgebung als Maßstab nehmen um die Miete zu erhöhen, muss die Gesellschaft nicht akzeptieren und die Politik ist "zum Wohle des Volkes" aufgefordert dem ein Ende zu setzen. Erst wird entmietet, dann modernisiert und schon erhöht sich, bei möglichst häufiger Neuvermietung, der selbst geschaffene Mietspiegel samt Marktwert.
Fenster in einem Haus aus zu tauschen, das seit zehn Jahren der Deutsche Wohnen gehört, die beim Erwerb schon uralt waren und fast aus dem Rahmen fielen, gehörten längst instand gesetzt und nicht mit zehn Jahren Verspätung "modernisiert".
Warum setzt der Senat zum Wohle der Mieter*innen keine Instand Setzungen nach BGB und Verfassung durch, wonach "Eigentum verpflichtet"?
Der Filz zwischen Politik und börsennotierten Großunternehmen ist in den Ländern und dem Bund nicht mehr zu übersehen.
Mit freundlichen Grüßen
R. S.
Sehr geehrte Frau Schmitt,
1. Enteignung nach Artikel 14 bzw 15 sind relativ nahe zum Ertragswert zu entschädigen, meint jedenfalls der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses Berlin. Wenn Sie wollen, schicke ich Ihnen das Gutachten.
2. Gerade die Deutsche Wohnen hat in der Vergangenheit den Mietspiegel nicht akzeptieren wollen, sondern Vergleichswohnungen herangezogen. Damit ist sie vor Gericht gescheitert und hat in 2019 erklärt, dass sie den Mietspiegel 2019 anerkennt. Hoffentlich auch in der Praxis.
Viele Grüße
Matthias Kollatz