Frage an Matthias Kollatz von Dirk W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Kollatz-Ahnen!
Als Bürger in Ihrem Wahlkreis habe ich eine Frage zur Besoldung der Berliner Polizeibeamten:
Am 22.09.2017 schrieb der Tagesspiegel, dass das BVerwG entschieden hat, dass die Besoldung für die Beamten des Landes Berlins (Details sind Ihnen sicherlich bekannt) verfassungswidrig sei.
- Wie wird die SPD und Sie als Vertreter der SPD in meinem Wahlkreis mit dieser Entscheidung umgehen?
- Wann wird die Bezahlung wieder verfassungskonform sein?
- Muss ich jetzt rückwirkend als Landesbeamter eine Nachzahlung einklagen oder wird der Senat die verfassungswidrige Bezahlung der letzten Jahre von sich dadurch ausgleichen, dass alle Landesbeamten eine Nachzahlung erhalten?
- Wartet Berlin bzw. die Berliner SPD erst eine Entscheidung des BVerfG ab?
Ich würde mich über eine Beantwortung meiner Fragen sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
D. W.
Nach einer Entscheidung des BVerwG ist die Besoldung der Beamten des Landes Berlins verfassungswidrig (Details sind Ihnen sicherlich bekannt).
- Wie wird die SPD und Sie als Vertreter der SPD in meinem Wahlkreis mit dieser Entscheidung umgehen?
1. Die Senatsverwaltung für Finanzen entwickelt gerade ein Konzept, um die Berliner Besoldung bis 2021 an den Durchschnitt der anderen Bundesländer anzupassen. Bereits dieses Jahr hat der Senat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der für die Berliner Beamtinnen und Beamten ein Plus von 279 Mio. EUR in den nächsten zwei Jahren bedeutet, ab 2019 dann von rund 289 Mio. EUR jährlich. Das sind im Durchschnitt 2,8% mehr Besoldungs- und Versorgungsbezüge in diesem, und 3,2% im nächsten Jahr, von denen 0,2% in die Versorgungsrücklage fließen. Das bedeutet die Abkehr von einem Berliner Sonderweg, zu dem wir aufgrund unserer Verschuldung und als Konsolidierungsland verpflichtet waren.
2. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Besonderen das Abstandsgebot bei den niedrigen Besoldungsgruppen betont. Gerade hier hat Berlin besonders große Angleichungsschritte unternommen:
• Zum Beispiel beträgt das Plus bei Gerichtsdienern [A4] rund 9,4%
• Für Polizistinnen und Polizisten geht es um rd. 7,8% nach oben
- Wann wird die Bezahlung wieder verfassungskonform sein?
Die Besoldung des Landes Berlin ist verfassungsgemäß. Der Landesgesetzgeber legt die Höhe der Besoldung gesetzlich fest. Nur das Bundesverfassungsgericht besitzt die Kompetenz, die getroffenen Besoldungsregeln wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG für mit dem Grundgesetz unvereinbar zu erklären. Das ist nicht die Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts. Deshalb hat das BVerwG einen sogenannten Vorlagebeschluss verfasst, es entscheidet nicht selbst.
Aus der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG lässt sich auch nicht unmittelbar eine Verfassungs-widrigkeit der Besoldung herauslesen. Bei der Bewertung der Besoldung sächsischer Beamten im Mai 2015 wurden fünf Parameter festgelegt, von denen drei erfüllt sein müssen, damit eine verfassungswidrige Besoldung vorliegt. In einer zweiten und dritten Stufe werden diese weiter geprüft und unter anderem mit kollidierenden verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen wie dem Verbot der Neuverschuldung abgewogen.
Nach Prüfung der Senatsverwaltung für Finanzen sind weniger als drei Kriterien erfüllt. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht so gesehen. Bei gleichbleibender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt also keine verfassungswidrige Besoldung vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung hingegen Kriterien neu und abweichend vom Bundesverfassungsgericht gewichtet.
- Muss ich jetzt rückwirkend als Landesbeamter eine Nachzahlung einklagen oder wird der Senat die verfassungswidrige Bezahlung der letzten Jahre von sich dadurch ausgleichen, dass alle Landesbeamten eine Nachzahlung erhalten?
Eine Ausgleichsverpflichtung besteht nur bei Beamtinnen und Beamten, die zeitnah, d.h. während des laufenden Haushaltsjahres, ihren Anspruch gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht haben. Ihre persönliche Ansicht zur Verfassungswidrigkeit der Besoldung teile ich wie gesagt nicht. Zu Ihrer Frage: Anspruch hat grundsätzlich nur, wer Widerspruch eingereicht hat oder versucht, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht kann sich in seinem Urteil mit dieser Frage beschäftigen – falls es zuvor die Verfassungswidrigkeit der Besoldung feststellt.
- Wartet Berlin bzw. die Berliner SPD erst eine Entscheidung des BVerfG ab?
Ja. Das Land Berlin wird die konkrete Entscheidung des BVerfG umsetzen.