Frage an Matthias Kollatz von Hermann W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kollatz-Ahnen,
nein, meine Frage betraf nicht "Kameralistik" (ein Begriff aus dem 18. Jahrhundert!) und auch nicht das buchhalterische Detail "Substanzwert", sondern ganz klar: den juristischen Schutz des LANDESEIGENTUMS durch die VERFASSUNG. Ihre Antwort auf diese Frage war überlang und ausweichend. Sie dürfen es noch einmal versuchen - im Interesse aller Mitleser.
Sehr geehrter Herr W.,
1. Ihre Frage lautet anders, vielleicht lesen Sie Ihre Frage noch einmal durch.
Sie starten nämlich mit einer Behauptung. 'Der Wert des Kommunalvermögens nimmt ab, siehe Substanzwert der Berliner Wasserbetriebe, siehe Substanzwert der Schulen. Sollte daher (!) nicht auch das Landeseigentum...‘
Die Behauptung kann ich nicht nachvollziehen.
Das Anlagevermögen der BWB (Berliner Wasserbetriebe) betrug im Jahr 2012 wie veröffentlicht 6,48 Mrd. Euro und im Jahr 2015 gut 9% mehr, nämlich 7,09 Mrd. Euro.
Der Wert des kommunalen Hochbaus betrug nach den Darstellungen, die wir in der erweiterten Kameralistik ermitteln, im Jahr 2012 12,5 Mrd. € und im Jahr 2015 14,1 Mrd. €.
Daher oder deswegen sollte also eine Änderung der Landesverfassung nicht erfolgen.
2. Nun kann man sich die Frage vorlegen, ob eine Bestimmung gegen das Schrumpfen von Kommunalvermögen auch bei einer Zunahme des Kommunalvermögens - wie die Zahlen zeigen - in der Landesverfassung Sinn macht. Die Landesverfassung steht auf jeden Fall hinter der Bundesverfassung, dem Grundgesetz, mit seiner Schuldenbremse. Sie kann also nicht die Schuldenbremse aushebeln. Sollte der Berliner Landeshaushalt nach 2020 defizitär werden, wird der Bund und werden die anderen Bundesländer die Auflage machen, entweder Vermögen zu veräußern, oder Haushaltseinschnitte bei Investitionen oder Personalausgaben vorzunehmen, bis der Haushalt ausgeglichen ist. Eine solche Verfassungsbestimmung würde dann die drei Reaktionsmöglichkeiten des Landes Berlin auf im wesentlichen eine, den Abbau von Personalausgaben, beschränken. Ich habe persönlich Zweifel, ob das sinnvoll ist.
Der Sache nach liegen wir vermutlich nicht auseinander: meiner Meinung nach kommt es darauf an, mehr zu investieren, öffentliches Vermögen zu mehren und öffentliche Daseinsvorsorge mit diesem Vermögen auszubauen. Das geschieht im übrigen auch - der von mir vorgelegte Nachtragshaushalt 2015 mit der Verwendung der Bafög Mittel für Instandsetzung und Investition in Schulen und Hochschulen, der aktuelle Doppelhaushalt 2016 und 2017 mit deutlich mehr Investitionen in Schulen, Kitas und Hochschulen sowie der Einsatz des neuen Sondervermögens Infrastruktur für die wachsende Stadt SIWA, das aus Haushaltsüberschüssen gespeist wird, für Schulsanierung und Ergänzungsgebäude für Schulen zielen allesamt in diese Richtung und mehren - unterstützt von der Beschlussfassung in Senat und Abgeordnetenhaus - das kommunale Vermögen.
Es ist vielleicht nicht überflüssig, darauf hinzuweisen, dass meine Partei - die SPD - ein großangelegtes Investitionsprogramm für Schulen für die nächsten 10 Jahre vorgelegt hat, das über die bislang getätigten Investitionen hinausgeht (www.spd.berlin/w/files/spd-positionen/abschlussbericht_ag-schule.pdf).
Viele Grüße
Matthias Kollatz- Ahnen