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Matthias Kollatz
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Frage von Hermann W. •

Frage an Matthias Kollatz von Hermann W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kollatz-Ahnen,

die Verfassung des Landes Berlin stellt das Privateigentum unter seinen besonderen Schutz. Nicht so das Kommunaleigentum. Der Wert des Kommunalvermögens nimmt ab; siehe Substanzwert der Berliner Wasserbetriebe, siehe Substanzwert der Schulen. Sollte daher nicht auch das LANDESEIGENTUM unter den besonderen Schutz der Verfassung gestellt werden?

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 Sehr geehrter Herr Wollner,

Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Die klassische kamerale Haushaltsführung der öffentlichen Körperschaften erfasst die Einnahmen und Ausgaben, ist aber nicht ausgerichtet auf die genaue Abbildung der Vermögenswerte.

Um dem zumindest teilweise abzuhelfen, wendet Berlin die sogenannte erweiterte Kameralistik an, bei der nachrichtlich wichtige Vermögenswerte berichtet werden. Als Finanzsenator habe ich ein großes Projekt für die Weiterentwicklung dieser erweiterten Kameralistik gestartet. Ab 2018 können wir Vermögenswerte, zukünftige Verpflichtungen und offene Vorgänge darstellen und somit werden wir aus dieser nochmals erweiterten Kameralistik diese Werte auch in EPSAS-oder IPSAS-Systemen (was auf europäischer Ebene angekündigt ist) abbilden können. Da die Arbeiten an diesem Projekt noch einige Monate dauern werden, hat die Senatsverwaltung für Finanzen das Thema noch nicht in der Öffentlichkeit dargestellt. Das kommt zu gegebener Zeit. Wichtig ist: wir sind an dem Thema dran!

Bei den öffentlichen Unternehmen - wenn Sie so wollen, dem Konzern Berlin - haben wir im Normalfall eine doppische Buchführung mit der Ausweisung der Vermögenswerte. Die wichtigsten Zahlen stellt die Senatsverwaltung für Finanzen der breiten Öffentlichkeit jährlich im Beteiligungsbericht zur Verfügung. Ihn gibt es (noch) in gedruckter Form oder über folgenden Link im Internetauftritt der Senatsverwaltung der Finanzen: www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7206.php.

Als Finanzsenator bin ich auch Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Nach der Rekommunalisierung wurden die Wasserpreise gesenkt. In 2015 wurde auf meine Initiative hin festgelegt, dass die Wasserpreise bis 2020 auf jeden Fall nicht angehoben werden, also auch bestehende Preiserhöhungsspielräume nicht genutzt werden. Diese Spielräume hatte das Kartellamt eingeräumt; im Interesse der Verbraucher werden sie jedoch nicht genutzt. Gleichzeitig haben die BWB in 2015 ein großes Investitionsprogramm für die kommenden zehn Jahre aufgelegt. Der Wassermehrverbrauch in der wachsenden Stadt wird also genutzt, um mehr zu investieren und den Unternehmenswert zu steigern.

Bei den Schulen war es in den letzten ca. 15 Jahren wegen der Konsolidierung des Landeshaushalts trotz durchaus hoher Investitionsausgaben nicht möglich, den Wert des Gebäudebestandes zu erhalten. Deshalb habe ich an einem SPD-Programm mitgearbeitet (siehe www.spd.berlin/w/files/spd-positionen/abschlussbericht_ag-schule.pdf), mit dem dieser Zustand in den kommenden Jahren beendet und umgekehrt werden soll. Den Wiederbeschaffungswert des Gebäudebestands kennen wir recht genau. In einem ersten Schritt soll deshalb ab 2018 der erforderliche Wert zum Gebäudeunterhalt aufgewendet werden. Das sind nach den deutschlandweit gesammelten Zahlen bei normalen Gebäuden 1,20 % dieses Wiederbeschaffungswerts. Bei Schulen wird wegen der besonders intensiven Nutzung ein Aufschlag von 10%, insgesamt also 1,32% pro Jahr angesetzt.

Im zweiten Schritt sollen diese 1,32% pro Jahr mit den Werten verglichen werden, die tatsächlich in den letzten 20 Jahren aufgewendet wurden. Es ergibt sich daraus der Sanierungsrückstau.

Im dritten und letzten Schritt sollen die zusätzlichen Schulplätze finanziert werden, die wir für die wachsende Stadt brauchen - in Berlin haben wir erfreulicherweise seit einigen Jahren einen Geburtenüberschuss zu verzeichnen. Dabei wird es darauf ankommen, preiswert neu zu bauen, z.B. wo möglich mit den bereits erprobten modularen Ergänzungsbauten, die Standardelemente verwenden und Bauzeiten nach Beschluss von etwa einem Jahr aufweisen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir ein gutes Jahrzehnt der Investitionen benötigen, um den Investitionsbedarf der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur zu befriedigen. Im Rahmen einer Prioritätssetzung für Investitionen kriegen wir das auch mit dem Haushalt hin, wenn es zu keiner großen Krise kommt. Es bedarf aber einer Weichenstellung für Investitionen - und eine gewisse Zurückhaltung beim Konsum. Deshalb rede ich immer von 'konsolidieren und investieren'. Mit diesem Zweiklang wird der von Ihnen erfragte Substanzwert gesteigert und nicht geschmälert.

Viele Grüße

Matthias Kollatz- Ahnen

 

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