Rechtssicherheit für gemeinnützige Journalismus Projekte in Abgabenordnung verankern , endlich jetzt ! Wie stehen Sie dazu ?
Sehr geehrter Herr Hauer !
Betreff , Anfrage :
Bitte ich Sie um Unterstützung , für das Projekt Rechtssicherheit- Journalismus-Projekte z.B. für CORRECTIV / Essen
als gemeinnützigen Zweck in der Abgabenordnung verankern zu lassen!
Demokratie braucht unbedingt guten freien Journalismus mit Rechtssicherheit !
Grade in diesen Zeiten , in der komische Wähler , Parteien wie AfD und BSW wählen !!!
Müssen alle Demokraten zusammen halten !
Der andauernde Parteienstreit im Parlament ist nicht föderlich für unser Land , sondern nur für die AfD und
das BWS !
Deshalb bitte ich Sie um Ihre Unterstützung .
Mit freundlichen Grüßen
Petra S.
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Gemäß § 52 Abs. 1 der Abgabenordnung sollen gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern.
Eine Bewertung darüber, ob Journalismus in seinen jeweils unterschiedlichen Ausprägungen dazu beitragen kann, einen dieser Zwecke zu fördern, kann schwerlich objektiv erfolgen. Hinzu kommt, dass beispielsweise nicht gewinnorientierter Journalismus i. d. R. von externer Förderung wie Spenden abhängig ist. Hierdurch entstehende Abhängigkeiten können die Möglichkeiten zur Förderung der Allgemeinheit einschränken.
Da insofern fraglich ist, ob und inwieweit Formen des Journalismus innerhalb des Wertekanons der gemeinnützigen Zwecke im Sinne der Abgabenordnung eingeordnet werden können, halten wir Änderungen an den bestehenden Regelungen für nicht geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hauer