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Matthias Hauer
CDU
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Frage von Andreas V. •

Der Bundestag hat mit seinem Gesetz Ungeimpfte vom sozialen Leben ausgeschlossen (2G-Regelungen). Wo sind die KONKRETEN STUDIEN, die den Vorteil gemessen haben (Evidenz)?

Von Studien in anderen Ländern habe ich gehört, die z.B. die Wirkungen von Schulschließungen gemessen haben. Wie sieht es mit einer konkreten Erfolgskontrolle durch den Bundestag bei 2G aus? Oder darf Politik ohne die Kontrolle, ob ein legitimer Erfolg eingetreten ist, Ungeimpfte vom sozialen Leben ausschließen? Wie vermeidet man, dass es sich nicht um willkürliche Entscheidungen handelt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr V.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, der ich entnehme, dass Sie eine Untersuchung der Wirksamkeit der Corona-Schutzmaßnahmen für erforderlich betrachten. Dieses Anliegen ist gut nachvollziehbar.

Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus von einer unabhängigen Sachverständigenkommission evaluiert worden sind. Diese externe Evaluation erfolgte gemäß § 5 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und wurde noch in der vergangenen Wahlperiode mit den Stimmen der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag beschlossen. Die Mitglieder der Kommission wurden je zur Hälfte von der Bundesregierung sowie vom Bundestag benannt.

Das Ergebnis dieser interdisziplinären Evaluation wurde am 01.07.2022 veröffentlicht und soll dem Deutschen Bundestag zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung bis zum 30.09.2022 vorgelegt werden.

Die Evaluation ist insbesondere auch deshalb so wichtig, weil wir uns jetzt an einem Punkt befinden, an dem es gilt, unser Land vorausschauend bestmöglich auf bevorstehende Herausforderungen der Pandemie vorzubereiten und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um im Falle weiterer Infektionswellen und Virusvarianten angemessen und ohne lange Verzögerung reagieren zu können. Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, dass sie das Ergebnis der Evaluation bei der Entscheidung über künftige Schutzmaßnahmen angemessen berücksichtigt – auch mit Blick auf die unterschiedlichen Zugangsregeln.

Gestatten Sie mir abschließend die Anmerkung, dass die Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen, erprobt sind und insbesondere vor schweren COVID-19-Verläufen sehr weitgehend schützen. Ich kann deshalb nur allen empfehlen, bei denen nicht medizinische Gründe gegen eine Corona-Schutzimpfung sprechen, das Angebot einer Impfung anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Hauer

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