
(...) Dies wollen wir in der neuen Wahlperiode verwirklichen. Die in Bremen abgeschlossenen Staatsverträge mit einigen Kirchen und Religionsgemeinschaften sehe ich nicht als Verletzung der im Grundgesetz gebotenen Trennung von Staat und Religion an. Sie sind Verträge zwischen zwei unabhängigen Partnern, in denen die gegenseitigen Beziehungen geregelt werden, aber keine Vermischung der jeweiligen Sphären stattfindet. (...)